Artikel 2 VO (EU) 2023/4

Das in Artikel 1 genannte neuartige Lebensmittel darf für einen Zeitraum von fünf Jahren ab 24. Januar 2023 ausschließlich von dem Unternehmen Monterey Mushrooms Inc(1) in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung für dieses neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die gemäß Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung von Monterey Mushrooms Inc.

Fußnote(n):

(1)

Anschrift: 260 Westgate Drive Watsonville, CA 95076, Vereinigte Staaten.

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