Präambel VO (EU) 2023/400

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 115 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß Artikel 28 Absätze 2 und 3 und Artikel 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission(2) hat die Kommission den Antrag Frankreichs auf Genehmigung einer Änderung des traditionellen Begriffs „Vin de paille” geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht(3).
(2)
Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission(4) eingegangen.
(3)
Gemäß Artikel 31 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 sollte die Änderung des traditionellen Begriffs „Vin de paille” daher genehmigt und in das elektronische Register der geschützten traditionellen Begriffe gemäß Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 eingetragen werden.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(2)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2).

(3)

ABl. C 293 vom 1.8.2022, S. 17.

(4)

Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission vom 17. Oktober 2018 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikationen, das Register der geschützten Bezeichnungen, die Löschung des Schutzes und die Verwendung von Zeichen sowie zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf ein geeignetes Kontrollsystem (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 46).

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