ANHANG VO (EU) 2023/402
Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie
CMIT/MIT SOLVENT BASED
Produktart 6 — Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (Schutzmittel) Zulassungsnummer: EU-0023657-0000 R4BP-Assetnummer: EU-0023657-0000TEIL I
- 1.
- ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
- 1.1.
- Familienname
Name | CMIT/MIT SOLVENT BASED |
- 1.2.
- Produktart(en)
Produktart(en) | PT06 — Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
- 1.3.
- Zulassungsinhaber
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | MC (Netherlands) 1 B.V. |
Anschrift | ||
Zulassungsnummer | EU-0023657-0000 | |
R4BP-Assetnummer | EU-0023657-0000 | |
Datum der Zulassung | 15. März 2023 | |
Ablauf der Zulassung | 28. Februar 2033 |
- 1.4.
- Hersteller der Biozidprodukte
Name des Herstellers | Specialty Electronic Materials Switzerland GmbH |
Anschrift des Herstellers | |
Standort der Produktionsstätten |
Name des Herstellers | AD Productions BV |
Anschrift des Herstellers | |
Standort der Produktionsstätten |
- 1.5.
- Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
Wirkstoff | Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT) |
Name des Herstellers | Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd (Specialty Electronic Materials Switzerland GmbH) |
Anschrift des Herstellers | |
Standort der Produktionsstätten |
- 2.
- ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE
- 2.1.
- Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
---|---|---|---|---|---|---|
Min. | Max. | |||||
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT) | Wirkstoffe | 55965-84-9 | 10,8 | 12,1 | ||
Butyldiglycol | 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol | nicht wirksamer Stoff | 112-34-5 | 203-961-6 | 0,0 | 89,2 |
- 2.2.
- Art(en) der Formulierung
Formulierung(en) | AL- eine andere Flüssigkeit |
TEIL II
META-SPC 1
- 1.
- META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
- 1.1.
- Meta-SPC 1 Identifikator
Identifikator | Meta SPC KATHON FP |
- 1.2.
- Kürzel zur Zulassungsnummer
Nummer | 1-1 |
- 1.3.
- Produktart(en)
Produktart(en) | PT06 — Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
- 2.
- META-SPC 1 ZUSAMMENSETZUNG
- 2.1.
- Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
---|---|---|---|---|---|---|
Min. | Max. | |||||
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT) | Wirkstoffe | 55965-84-9 | 10,8 | 12,1 |
- 2.2.
- Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
Formulierung(en) | AL- eine andere Flüssigkeit |
- 3.
- GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1
Gefahrenhinweise | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
Sicherheitshinweise | Dampf nicht einatmen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. Besondere Behandlung (siehe zusätzliche Erste-Hilfe-Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett). BEI VERSCHLUCKEN:Mund ausspülen.KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:Mit viel Wasser waschen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen. BEI EINATMEN:Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Kontaminierte Kleidung ausziehen.Und vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Bei Hautreizung oder -ausschlag:Ärztlichen Rat einholen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt entsprechend der örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften einer genehmigten Anlage zuführen. |
- 4.
- ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 1
- 4.1.
- Beschreibung der Verwendung
Art des Produkts | PT06 — Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | wissenschaftlicher Name: Pilze/Schimmelpilze Trivialname: Schimmelpilze Entwicklungsstadium: vegetative Zellen und Sporen wissenschaftlicher Name: Pilze/Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: vegetative Zellen wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: vegetative Zellen |
Anwendungsbereich | Innen- Die Biozid-Produktfamilie wird zur Bekämpfung von Mikroorganismen in entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % empfohlen. Die Biozid-Produktfamilie darf nicht für die Konservierung von Flugkraftstoffen, Naphthas, Alkenen/Olefinen und Aromaten (einfache und komplexere Strukturen) verwendet werden. |
Anwendungsmethode(n) | Methode: Einfüllen des Biozidprodukts in den Mischtank mit entwässerten Rohölen oder raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) Detaillierte Beschreibung: Das Biozidprodukt wird zum Zeitpunkt der Herstellung, Lagerung oder des Versands als Einzeldosis zugesetzt. Dosieren Sie das Biozidprodukt so, dass eine ausreichende Durchmischung mit der Endflüssigkeit gewährleistet ist und benutzen Sie ein automatisiertes Dosiersystem oder bei manueller Dosierung ein sicheres Mess- und Dosierverfahren. Das Biozidprodukt darf nicht im Lieferzustand in einen leeren Kraftstoffbehälter gefüllt werden. Kraftstoffbehälter, die mit einem Biozidprodukt behandelt werden, müssen mindestens zu 10 % gefüllt sein, um eine gute Homogenisierung des Biozidproduktes zu gewährleisten, was die Effizienz der Behandlung steigert. Das Wasser sollte regelmäßig aus Kraftstofftanks und -behältern abgelassen werden. Nach der Behandlung tote Mikroorganismen und andere Rückstände, die sich am Boden des Tanks angesammelt haben, aus dem behandelten Kraftstoff ablassen. Auch die Filter sollten häufig überprüft und auf die Ansammlung von Schwebstoffen untersucht werden. Bei jeder turnusmäßigen Wartung sollten die Behälter auf mikrobielles Wachstum überprüft werden. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Konservierung zur mittel- und langfristigen Lagerung und bekämpfenden Behandlung 50–100 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand. Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) und entwässerte Rohöle — mittel-/langfristige Konservierung: 50 bis 150 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand — bekämpfende Behandlung: 200 bis 400 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand Verdünnung (%): — Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Entwässerte Rohöle: Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung:
Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate): Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung:
Nach Bedarf wiederholen, wenn eine Kontamination festgestellt wird. |
Anwenderkategorie(n) | berufsmäßiger Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Flaschen: 5 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Eimer: 20 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Eimer: 25 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Fass: 215 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Fass: 220 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Intermediate Bulk Container (IBC): 1000 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) |
- 4.1.1.
- Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.2.
- Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.3.
- Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.4.
- Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.5.
- Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 5.
- ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE(1) DER META-SPC 1
- 5.1.
- Anwendungsbestimmungen
- —
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.
- —
Anwendungsbedingungen des Produktes beachten (Konzentration, Kontaktzeit, Temperatur, pH usw.).
- —
Zur Konservierung während der mittel-/langfristigen Lagerung muss die Kontaktzeit je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen. Bei der bekämpfende Behandlung wird die biozide Wirkung nach 1–3 Tagen erreicht.
- —
Die Produkte dürfen nur bei mittel- oder langfristiger Lagerung oder bei einer bekämpfenden Behandlung eingesetzt werden. Nicht bei Systemen mit hoher Umschlagshäufigkeit verwenden.
- —
Überprüfen Sie zwischen den Treibstoffumfüllvorgängen regelmäßig die Restkonzentration des Wirkstoffes (sowohl in der Treibstoff- als auch in der Wasserphase), um sicherzustellen, dass zwischen den Behandlungen keine Kontamination stattfindet. Die Intervalle zwischen den Behandlungen sind abhängig von der verbleibenden Konzentration des Wirkstoffes.
- —
Mikrobiologische Tests zum Nachweis, ob die Konservierung angemessen ist, müssen vom Benutzer des Produkts (sowohl in der Kraftstoffphase als auch in der wässrigen Phase) durchgeführt werden, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix/den Ort/das System zu bestimmen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
- 5.2.
- Risikominderungsmaßnahmen
- —
Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 6 ppm können täglich maximal 15000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden
- —
Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 3 ppm können täglich maximal 35000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden.
- —
Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben), und ein Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN13034) zu tragen.
- —
Während der Handhabung des Produkts eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht.
- —
Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten durchgeführt werden:
- —
Regelmäßige Reinigung der Ausrüstung und des Arbeitsbereichs;
- —
Verwendung einer Dosierpumpe für die manuelle Befüllung;
- —
Minimierung der manuellen Phasen;
- —
Ausreichende Belüftung während der Anwendung des Produkts.
- 5.3.
- Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
- —
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein sofort das GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.
- —
BEI HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser abspülen (oder abduschen). Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen.
- —
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und einfach zu bewerkstelligen. Weiter spülen.
- —
NACH DEM EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und in einer Lage halten, in der sie bequem atmen kann.
- —
Wenn Hautreizungen oder Hautausschläge auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen.
- —
Behälter oder Etikett bereithalten.
- 5.4.
- Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
- —
Die Entsorgung darf nur über eine industrielle Kläranlage erfolgen.
- —
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen.
- —
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z. B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.
- 5.5.
- Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 24 Monate- 6.
- SONSTIGE INFORMATIONEN
—- 7.
- DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1
- 7.1.
- Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
Handelsname | KATHON FP 1.5 Biocide | Absatzmarkt: EU | ||||
BLUECIDE 832 | Absatzmarkt: EU | |||||
BIOCIDA CARBURANTE DIESEL-BIODIESEL | Absatzmarkt: EU | |||||
T2642 | Absatzmarkt: EU | |||||
XC85957 | Absatzmarkt: EU | |||||
BIOSTOP 15 GL | Absatzmarkt: EU | |||||
C 412 GP 10 | Absatzmarkt: EU | |||||
SPEC-AID 8Q700 | Absatzmarkt: EU | |||||
Predator 9015 | Absatzmarkt: EU | |||||
FuelClear M15 | Absatzmarkt: EU | |||||
MIRECIDE-KW/615 | Absatzmarkt: EU | |||||
BIOC41770A | Absatzmarkt: EU | |||||
Bactron B1770 | Absatzmarkt: EU | |||||
Zulassungsnummer | EU-0023657-0001 1-1 | |||||
Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT) | Wirkstoffe | 55965-84-9 | 11,3 |
META-SPC 2
- 1.
- META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
- 1.1.
- Meta-SPC 2 Identifikator
Identifikator | Meta SPC KATHON HP |
- 1.2.
- Kürzel zur Zulassungsnummer
Nummer | 1-2 |
- 1.3.
- Produktart(en)
Produktart(en) | PT06 — Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
- 2.
- META-SPC 2 ZUSAMMENSETZUNG
- 2.1.
- Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
---|---|---|---|---|---|---|
Min. | Max. | |||||
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT) | Wirkstoffe | 55965-84-9 | 10,8 | 12,1 | ||
Butyldiglycol | 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol | nicht wirksamer Stoff | 112-34-5 | 203-961-6 | 87,9 | 89,2 |
- 2.2.
- Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
Formulierung(en) | AL- eine andere Flüssigkeit |
- 3.
- GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2
Gefahrenhinweise | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
Sicherheitshinweise | Dampf nicht einatmen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen/Schutzkleidung mindestens vom Typ 6 EN13034/Eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht tragen. Besondere Behandlung (siehe zusätzliche Erste-Hilfe-Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett). BEI VERSCHLUCKEN:Mund ausspülen.KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:Mit viel Wasser waschen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen. BEI EINATMEN:Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Kontaminierte Kleidung ausziehen.Und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag:Ärztlichen Rat einholen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt entsprechend der örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften einer genehmigten Anlage zuführen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. |
- 4.
- ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 2
- 4.1.
- Beschreibung der Verwendung
Art des Produkts | PT06 — Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: vegetative Zellen wissenschaftlicher Name: Pilze/Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: vegetative Zellen wissenschaftlicher Name: Pilze/Schimmelpilze Trivialname: Schimmelpilze Entwicklungsstadium: vegetative Zellen |
Anwendungsbereich | Innen- Die Biozid-Produktfamilie wird zur Bekämpfung von Mikroorganismen in entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % empfohlen. Die Biozid-Produktfamilie darf nicht für die Konservierung von Flugkraftstoffen, Naphthas, Alkenen/Olefinen und Aromaten (einfache und komplexere Strukturen) verwendet werden. |
Anwendungsmethode(n) | Methode: Einfüllen des Biozidprodukts in den Mischtank mit entwässerten Rohölen oder raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) Detaillierte Beschreibung: Das Biozidprodukt wird zum Zeitpunkt der Herstellung, Lagerung oder des Versands als Einzeldosis zugesetzt. Dosieren Sie das Biozidprodukt so, dass eine ausreichende Durchmischung mit der Endflüssigkeit gewährleistet ist und benutzen Sie ein automatisiertes Dosiersystem oder bei manueller Dosierung ein sicheres Mess- und Dosierverfahren. Das Biozidprodukt darf nicht im Lieferzustand in einen leeren Kraftstoffbehälter gefüllt werden. Kraftstoffbehälter, die mit einem Biozidprodukt behandelt werden, müssen mindestens zu 10 % gefüllt sein, um eine gute Homogenisierung des Biozidproduktes zu gewährleisten, was die Effizienz der Behandlung steigert. Das Wasser sollte regelmäßig aus Kraftstofftanks und -behältern abgelassen werden. Nach der Behandlung tote Mikroorganismen und andere Rückstände, die sich am Boden des Tanks angesammelt haben, aus dem behandelten Kraftstoff ablassen. Auch die Filter sollten häufig überprüft und auf die Ansammlung von Schwebstoffen untersucht werden. Bei jeder turnusmäßigen Wartung sollten die Behälter auf mikrobielles Wachstum überprüft werden. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) und entwässerte Rohöle — mittel-/langfristige Konservierung: 50 bis 150 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand — bekämpfende Behandlung: 200 bis 400 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand Verdünnung (%): Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Entwässerte Rohöle: Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung:
Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate): Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung
Nach Bedarf wiederholen, wenn eine Kontamination festgestellt wird. |
Anwenderkategorie(n) | berufsmäßiger Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Flaschen: 5 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Eimer: 20 und 25 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Fass: 215 und 220 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Intermediate Bulk Container (IBC): 1000 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) |
- 4.1.1.
- Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.2.
- Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.3.
- Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.4.
- Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 4.1.5.
- Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.- 5.
- ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE(2) DER META-SPC 2
- 5.1.
- Anwendungsbestimmungen
- —
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.
- —
Anwendungsbedingungen des Produktes beachten (Konzentration, Kontaktzeit, Temperatur, pH usw.).
- —
Zur Konservierung während der mittel-/langfristigen Lagerung muss die Kontaktzeit je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen. Bei der bekämpfenden Behandlung wird die biozide Wirkung nach 1–3 Tagen erreicht.
- —
Die Produkte dürfen nur bei mittel- oder langfristiger Lagerung oder bei einer bekämpfenden Behandlung eingesetzt werden. Nicht bei Systemen mit hoher Umschlagshäufigkeit verwenden.
- —
Überprüfen Sie zwischen den Treibstoffumfüllvorgängen regelmäßig die Restkonzentration des Wirkstoffes (sowohl in der Treibstoff- als auch in der Wasserphase), um sicherzustellen, dass zwischen den Behandlungen keine Kontamination stattfindet. Die Intervalle zwischen den Behandlungen sind abhängig von der verbleibenden Konzentration des Wirkstoffes.
- —
Mikrobiologische Tests zum Nachweis, ob die Konservierung angemessen ist, müssen vom Benutzer des Produkts (sowohl in der Kraftstoffphase als auch in der wässrigen Phase) durchgeführt werden, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix/den Ort/das System zu bestimmen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
- 5.2.
- Risikominderungsmaßnahmen
- —
Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 6 ppm können täglich maximal 15000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden
- —
Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 3 ppm können täglich maximal 35000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden.
- —
Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben), und ein Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN13034) zu tragen.
- —
Während der Handhabung des Produkts eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht.
- —
Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten durchgeführt werden:
- —
Regelmäßige Reinigung der Ausrüstung und des Arbeitsbereichs;
- —
Verwendung einer Dosierpumpe für die manuelle Befüllung;
- —
Minimierung der manuellen Phasen;
- —
Ausreichende Belüftung während der Anwendung des Produkts.
- 5.3.
- Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
- —
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein sofort das GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.
- —
BEI HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser abspülen (oder abduschen). Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen.
- —
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und einfach zu bewerkstelligen. Weiter spülen.
- —
NACH DEM EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und in einer Lage halten, in der sie bequem atmen kann.
- —
Wenn Hautreizungen oder Hautausschläge auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen.
- —
Behälter oder Etikett bereithalten.
- 5.4.
- Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
- —
Die Entsorgung darf nur über eine industrielle Kläranlage erfolgen.
- —
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen.
- —
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z. B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.
- 5.5.
- Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 3 Monate- 6.
- SONSTIGE INFORMATIONEN
—- 7.
- DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2
- 7.1.
- Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
Handelsname | KATHON HP 120 Biocide | Absatzmarkt: EU | ||||
BLUECIDE 833 | Absatzmarkt: EU | |||||
Predator 9000 | Absatzmarkt: EU | |||||
FuelClear M68 Pro | Absatzmarkt: EU | |||||
MIRECIDE-KW/615.C | Absatzmarkt: EU | |||||
Zulassungsnummer | EU-0023657-0002 1-2 | |||||
Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT) | Wirkstoffe | 55965-84-9 | 11,3 | |||
Butyldiglycol | 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol | nicht wirksamer Stoff | 112-34-5 | 203-961-6 | 88,7 |
Fußnote(n):
- (1)
Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.
- (2)
Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 2.
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