ANHANG I VO (EU) 2023/440

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:

a)
In Teil B Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel” wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 folgender Eintrag eingefügt:

E 1210 Carbomer

b)
Teil E wird wie folgt geändert:

(1)
In Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder” wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 folgender Eintrag eingefügt:

E 1210 Carbomer 200000

(2)
in Lebensmittelkategorie 17.2 „Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder” wird folgender Eintrag nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 969 eingefügt:

E 1210 Carbomer 30000

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