ANHANG I VO (EU) 2023/440
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Teil B Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel” wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 folgender Eintrag eingefügt:
E 1210 Carbomer - b)
-
Teil E wird wie folgt geändert:
- (1)
-
In Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder” wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 folgender Eintrag eingefügt:
E 1210 Carbomer 200000 - (2)
-
in Lebensmittelkategorie 17.2 „Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder” wird folgender Eintrag nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 969 eingefügt:
E 1210 Carbomer 30000
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