Artikel 1 VO (EU) 2023/442

Es wird eine Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1171 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet, um festzustellen, ob für die Einfuhren von Melamin, das derzeit unter dem KN-Code 29336100 eingereiht wird, mit Ursprung in der VR China, das von Xinjiang Xinlianxin Energy Chemical Co., Ltd. (TARIC-Zusatzcode 899B) zur Ausfuhr in die Union hergestellt wird, ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll festzusetzen ist.

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