Anlage 8c VO (EU) 2023/443

Muster des Prüfblatts

Das „Prüfblatt” enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden. Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.
Angaben aus Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154
Koeffizienten, c0, c1 und c2:

c0 =

c1 =

c2 =

Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten:Bezugsgeschwindigkeit (km/h)Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden.:

Gewicht (kg)

auf dem/im Fahrzeug

Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens:Bezugsgeschwindigkeit (km/h)Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Angaben aus Anhang B5 der UN-Regelung Nr. 154

Wirksamkeit des NOx-Konverters

Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt

:

(a) =

(b) =

(c) =

(d) =

Konzentration im NO-Betriebszustand =

Angaben aus Anhang B6 der UN-Regelung Nr. 154
Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke:

Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zykluskurve nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen:

Abweichungen vom Fahrzyklus

:
Fahrtkurvenindizes:
Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen:

:

:

IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit):
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler)

:

:

:

Wägung des Partikelprobenahmefilters
Filter vor der Prüfung:
Filter nach der Prüfung:
Bezugsfilter:
Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts:
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt.:
Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n):
Messung der Emissionsmasse M′sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j:

Bestimmung des Regenerationsfaktors

Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen, gemessen während einer vollständigen Regenerierung

:
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Msi:
Mpi:
Ki:
Angaben aus Anhang B6a der UN-Regelung Nr. 154

ATCT

Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlgebläses des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz.

:

Temperatur-Sollwert = Treg

Tatsächlicher Temperaturwert

± 3 °C zu Beginn der Prüfung

± 5 °C während der Prüfung

Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen.:

Temperatur-Sollwert = Treg

Tatsächlicher Temperaturwert

± 3 °C zu Beginn der Prüfung

± 5 °C während der Prüfung

Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich:≤ 10 Minuten
Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang:≤ 10 Minuten
Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen.:Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.
Angaben aus Anhang C3 der UN-Regelung Nr. 154

Tankatmungsprüfung

Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen)

:

Puffverlustbeladung des Aktivkohlebehälters

Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen)

:

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