ANHANG VO (EU) 2023/448

ANHANG III

Hinweis:
Für die Zwecke des oben genannten Schemas werden Gruppentrennzeichen (/FNC1) in der gleichen Weise betrachtet wie optionale Daten-Qualifikatoren, d. h. ihre Verwendung hängt von der Codierungsstruktur der Ausgabestelle ab.
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
Element: Symbologie-Merkmal Obligatorischer Daten-Qualifikator Identifikationscode der Ausgabestelle Optionaler Daten-Qualifikator Seriennummer Optionaler Daten-Qualifikator Produktcode Optionaler Daten-Qualifikator Zeitstempel
Typ: Qualifikator Qualifikator Zeichenfolge (Datenelement) Qualifikator Zeichenfolge (Datenelement) Qualifikator Zeichenfolge (Datenelement) Qualifikator Zeichenfolge (Datenelement)
Position innerhalb des individuellen Erkennungsmerkmals: Fest Fest Fest Nicht fest Nicht fest Nicht fest Nicht fest Fest Fest
Reguliert durch: Artikel 21 Absatz 1 und die Codierungsstruktur der Ausgabestelle Artikel 3 Absatz 4, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 21 Absatz 1 und die Codierungsstruktur der Ausgabestelle Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a Artikel 21 Absatz 1 und die Codierungsstruktur der Ausgabestelle Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b Artikel 21 Absatz 1 und die Codierungsstruktur der Ausgabestelle Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Artikel 21 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 4 und die Codierungsstruktur der Ausgabestelle Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 21 Absatz 4
Anwendbare internationale Standards: ISO/IEC 16022:2006 oder ISO/IEC 18004:2015 oder ISS DotCode Symbology Specification ISO 15459-2:2015 und ISO 15459-3:2014 ISO 15459-2:2015 und ISO 15459-3:2014
Verfahren: Von Wirtschaftsteilnehmern angewendet Von Wirtschaftsteilnehmern angewendet Von Ausgabestellen generiert Von Wirtschaftsteilnehmern angewendet Von Ausgabestellen generiert Von Wirtschaftsteilnehmern angewendet Von Ausgabestellen generiert Von Wirtschaftsteilnehmern angewendet Von Wirtschaftsteilnehmern angewendet
Übermittlung an das Repository-System: Nein Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang I wird wie folgt geändert:

1.1.
Teil A wird wie folgt geändert:

a)
Folgende Nummer 1a wird eingefügt:

1a.
Bilden mehrere juristische Personen ein und denselben Hersteller oder Importeur, so ist die Mitteilung von allen juristischen Personen gemeinsam zu übermitteln.

b)
Es wird folgende Nummer 1b eingefügt:

1b.
Arbeitet der betreffende Importeur mit lediglich einem einzigen Nicht-EU-Hersteller zusammen oder gehört er derselben Unternehmensgruppe an wie Letzterer, so kann der Datenspeicherungsvertrag sowohl vom Importeur als auch vom Nicht-EU-Hersteller unterzeichnet werden. In Fällen, in denen der betreffende Importeur mit mehreren Nicht-EU-Herstellern zusammenarbeitet oder selbst auch ein in der Union ansässiger Hersteller ist, wird der Datenspeicherungsvertrag ausschließlich vom Importeur unterzeichnet.

c)
Nummer 9 erhält folgende Fassung:

9.
Jede Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/573 festgelegten Kernelemente des Vertrags bedarf der Genehmigung durch die Kommission. Ergeht innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Änderungsmitteilung keine Antwort der Kommission, so gilt die Änderung als zugelassen. Diese Frist kann von der Kommission einmalig um höchstens drei Monate mittels eines Schreibens an den meldenden Betreiber verlängert werden. Jede Änderung des Vertrags, die nicht dessen Kernelemente betrifft, ist der Kommission lediglich vorab mitzuteilen.

1.2.
Teil B wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Worte „innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2018/573” gestrichen.
b)
Absatz 2 erhält folgende Fassung:

2.
Die Benennung des Betreibers des sekundären Repository erfolgt auf der Grundlage einer Bewertung objektiver Kriterien und im Wege eines schriftlichen Konzessionsvertrags zwischen der Kommission und dem jeweils nachfolgenden Betreiber des sekundären Repository.

c)
Nummer 5 erhält folgende Fassung:

5.
Die Verträge zwischen jedem Anbieter eines primären Repository und dem Betreiber des sekundären Repository werden unterzeichnet und der Kommission innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Benennung des jeweils nachfolgenden Betreibers des sekundären Repository übermittelt.

1.3.
Teil C erhält folgende Fassung:

TEIL C

Zusätzlich zu den in den Teilen A und B beschriebenen Auswahlverfahren gelten folgende Anforderungen:
1.
Wird die Vertragsbeziehung zwischen einem Hersteller oder Importeur und dem Anbieter eines primären Repository von einer Vertragspartei aus irgendeinem Grund — einschließlich der Nichterfüllung der in Artikel 35 festgelegten Unabhängigkeitskriterien — beendet oder ist eine solche Vertragsbeendigung zu erwarten, so informiert der Hersteller oder Importeur die Kommission unverzüglich über die Vertragsbeendigung bzw. die erwartete Vertragsbeendigung und über das Datum der Mitteilung der Vertragsbeendigung an den Anbieter sowie über das Datum, an dem die Vertragsbeendigung wirksam oder voraussichtlich wirksam wird. Der Hersteller oder Importeur schlägt der Kommission spätestens drei Monate vor dem Datum der Beendigung des derzeitigen Vertrags einen Ersatzanbieter vor und notifiziert diesen. Die Benennung des Ersatzanbieters erfolgt gemäß Teil A.
2.
Teilt der Betreiber des sekundären Repository seine Absicht mit, den Betrieb dieses Repository entsprechend dem in Teil B Nummer 2 genannten Konzessionsvertrag zu beenden, so informiert er die Kommission unverzüglich hierüber und über das Datum, an dem die Beendigung wirksam werden soll. Die Kündigungsfrist darf nicht kürzer als neun Monate sein. Der Vertrag sieht vor, dass die Kommission den Vertrag einseitig um bis zu sechs Monate verlängern kann, wenn dies für die Einrichtung und Operationalisierung eines Ersatzbetreibers des sekundären Repository erforderlich ist. Die Kommission unterrichtet die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die Kündigungsfrist und ihre mögliche Verlängerung.
3.
Findet Nummer 1 Anwendung, so wird der in Teil B Nummer 4 genannte Vertrag von den Parteien unmittelbar nach der Schließung des betroffenen primären Repository gekündigt.

2.
Anhang II der wird wie folgt geändert:

2.1.
Die Einleitung „Wichtigste von den Wirtschaftsteilnehmern zu versendende Meldungen” erhält folgende Fassung:

Wichtigste von den Wirtschaftsteilnehmern zu versendende Meldungen

Die für regulatorische Zwecke erforderlichen Meldungen enthalten mindestens die in diesem Anhang aufgeführten Datenfelder. Die Mitgliedstaaten und die Kommission können verlangen, dass die Angaben zur Anschrift um genaue geografische Koordinaten (Breiten- und Längengrad) erweitert werden. Sowohl Ausgabestellen als auch Anbieter von Daten-Repositories (einschließlich des Routers) können beschließen, den Meldungsumfang aus rein technischen Gründen zu erweitern, um das reibungslose Funktionieren des Rückverfolgbarkeitssystems sicherzustellen. Die Ausgabestellen können darüber hinaus beschließen, den Meldungsumfang aus nichttechnischen Gründen zu erweitern, um das reibungslose Funktionieren des Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse im Zusammenwirken mit anderen Systemen für Regulierungszwecke zu gewährleisten. Bevor diese Erweiterungen wirksam werden, müssen sie in die technischen Spezifikationen aufgenommen werden, die gemäß Artikel 28 aktualisiert werden. Die in diesem Anhang aufgelisteten Meldungen umfassen nicht die Meldungen, die von den Ausgabestellen und den Anbietern von Daten-Repositories (einschließlich des Routers) an die Wirtschaftsteilnehmer zurückzusenden sind, zum Beispiel Eingangsbestätigungen. Alle im Rückverfolgbarkeitssystem generierten Meldungen enthalten die Identifikation des Absenders der Meldung und einen millisekundengenauen Zeitstempel (siehe Datentyp Time(L)). Dieser Zeitstempel ersetzt nicht den Zeitpunkt des Eintretens eines gemeldeten Ereignisses, der im Einklang mit den in diesem Anhang vorgeschriebenen Datenfeldern separat gemeldet wird. Die Identifikation des Absenders der Meldung, die einen dritten IT-Diensteanbieter betreffen kann, ersetzt nicht die Identifikation des für die Meldung verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers (über einen Wirtschaftsteilnehmer-Identifikationscode (EOID), der im Feld EO_ID anzugeben ist). Die Mittel zur Identifikation des Absenders der Meldung werden in den technischen Spezifikationen angegeben, die gemäß Artikel 28 festgelegt und aktualisiert werden. Die Ausgabestellen und die Anbieter von Daten-Repositories (einschließlich des Routers) versehen jede eingegangene Meldung mit einem millisekundengenauen Zeitstempel. Falls dieser Anhang geändert wird, werden Änderungen an den darin aufgelisteten wichtigsten Meldungen für die Wirtschaftsteilnehmer ab dem Zeitpunkt anwendbar, zu dem diese Änderungen in den technischen Spezifikationen und in dem gemeinsamen Datenwörterbuch, die gemäß Artikel 28 erstellt und aktualisiert werden, ordnungsgemäß ihren Niederschlag finden.

2.2.
Kapitel I Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Tabellenzeile für den Datentyp „Country” erhält folgende Fassung:

Country

Ländername, codiert gemäß der Norm ISO 3166-1:2013 alpha-2 (oder ihrer aktuellsten Entsprechung). Für Übersee- und autonome Regionen gilt der Ländercode des betreffenden Mitgliedstaats.

Für Nordirland gilt der Code „XI” .

Für internationale Gewässer gilt der Code „XZ” .

„DE”

b)
Die Tabellenzeile für den Datentyp „Text” erhält folgende Fassung:

Text Zeichenfolge, codiert gemäß der Norm ISO 8859-15:1999 „Abcde:12345”

c)
Die Tabellenzeile für den Datentyp „Time(L)” erhält folgende Fassung:

Time(L)

UTC (koordinierte Weltzeit) in folgendem Format:

JJJJ-MM-TTTHH:mm:ss.SSSZ

2019-07-16T19:20:30.205Z

d)
Die Tabellenzeile für den Datentyp „upUI(L)” erhält folgende Fassung:

upUI(L) Individuelles Erkennungsmerkmal auf Packungsebene, codiert mit dem unveränderlichen Satz gemäß der Norm ISO 646:1991 und bestehend aus drei Blöcken: i) Präfix der Ausgabestelle gemäß der Norm ISO 15459-2:2015, ii) Mittelblock in dem von der Ausgabestelle festgelegten Format und iii) Zeitstempel entsprechend dem Datentyp „Time(s)”

e)
Nach der Tabellenzeile für den Datentyp „upUI(L)” wird die folgende Tabellenzeile eingefügt:

upUI(i) Individuelles Erkennungsmerkmal auf Packungsebene, codiert mit dem unveränderlichen Satz gemäß der Norm ISO 646:1991 und bestehend aus zwei Blöcken: i) Präfix der Ausgabestelle gemäß der Norm ISO 15459-2:2015 und ii) Mittelblock in dem von der Ausgabestelle festgelegten Format (d. h. „upUI(i)” entspricht „upUI(L)” ohne den Zeitstempel, einen von den Ausgabestellen gemäß Artikel 8 Absatz 2 dieser Verordnung zu generierenden Code)

f)
Die Tabellenzeile für den Datentyp „upUI(s)” erhält folgende Fassung:

upUI(s)

Individuelles Erkennungsmerkmal auf Packungsebene, codiert mit dem unveränderlichen Satz gemäß der Norm ISO 646:1991 und bestehend aus zwei Blöcken: i) Präfix der Ausgabestelle gemäß der Norm ISO 15459-2:2015 und ii) Serialisierungselement in dem von der Ausgabestelle festgelegten Format (d. h. individuelles Erkennungsmerkmal in vom Menschen lesbaren Format auf den Packungen gemäß Artikel 23 dieser Verordnung)

Die Ausgabestellen werden ersucht, nach Möglichkeit nicht den Großbuchstaben „O” (Oskar) und den Kleinbuchstaben „l” (lima) sowie den Großbuchstaben „I” (Indien) zu verwenden, um Verwechslungen mit den Ziffern „0” (null) und „1” (eins) zu vermeiden.

2.3.
Kapitel II Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1.1 erhält die Tabellenzeile für das Feld „EO_Address” folgende Fassung:

EO_street Straßenname und Hausnummer des Wirtschaftsteilnehmers (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M
EO_municipality Wohnort des Wirtschaftsteilnehmers (Stadt oder Gemeinde) Text S M
EO_postcode Postleitzahl des Wirtschaftsteilnehmers Text S M „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
EO_A_info Zusätzliche Angaben zur Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers (z. B. Standort in einem Einkaufszentrum oder Industriegebiet) Text S O

b)
In Nummer 1.2 erhält die Tabellenzeile für das Feld „EO_Address” folgende Fassung:

EO_street Straßenname und Hausnummer des Wirtschaftsteilnehmers (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M
EO_municipality Sitz des Wirtschaftsteilnehmers (Stadt oder Gemeinde) Text S M
EO_postcode Postleitzahl des Wirtschaftsteilnehmers Text S M „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
EO_A_info Zusätzliche Angaben zur Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers (z. B. Standort in einem Einkaufszentrum oder Industriegebiet) Text S O

c)
In Nummer 1.4 erhält die Tabellenzeile für das Feld „F_Address” folgende Fassung:

F_street Straßenname und Hausnummer der Einrichtung (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M
F_municipality Sitz der Einrichtung (Stadt oder Gemeinde) Text S M
F_postcode Postleitzahl der Einrichtung Text S M „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
F_A_info Zusätzliche Angaben zur Anschrift der Einrichtung (z. B. Standort in einem Einkaufszentrum oder Industriegebiet) Text S O

d)
In Nummer 1.4 werden nach der Tabellenzeile für das Feld „OtherFID_N” folgende Tabellenzeilen eingefügt:

PrevFID_B Angabe, ob die Einrichtung von einem anderen Betreiber erworben wurde und bereits über einen Einrichtungs-Identifikationscode verfügte Boolean S M

0 — Nein (Erstregistrierung)

1 — Ja

PrevFID_ID Vorheriger Einrichtungs-Identifikationscode, der vom früheren Betreiber der Einrichtung verwendet wurde FID S M, wenn PrevFID_B = 1

e)
In Nummer 1.5 erhält die Tabellenzeile für das Feld „F_Address” folgende Fassung:

F_street Straßenname und Hausnummer der Einrichtung (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M
F_municipality Sitz der Einrichtung (Stadt oder Gemeinde) Text S M
F_postcode Postleitzahl der Einrichtung Text S M „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
F_A_info Zusätzliche Angaben zur Anschrift der Einrichtung (z. B. Standort in einem Einkaufszentrum oder Industriegebiet) Text S O

f)
In Nummer 1.5 werden nach der Tabellenzeile für das Feld „OtherFID_N” folgende Tabellenzeilen eingefügt:

PrevFID_B Angabe, ob die Einrichtung von einem anderen Betreiber erworben wurde und bereits über einen Einrichtungs-Identifikationscode verfügte Boolean S M

0 — Nein (Erstregistrierung)

1 — Ja

PrevFID_ID Vorheriger Einrichtungs-Identifikationscode, der vom früheren Betreiber der Einrichtung verwendet wurde FID S M, wenn PrevFID_B = 1

g)
Nummer 1.7 erhält folgende Fassung:

1.7.
Beantragung eines Maschinen-Identifikationscodes

Position

#

Feld Anmerkungen Datentyp Kardinalität Priorität Werte
Message_Type Angabe des Meldungstyps Text S M 1-7
EO_ID Wirtschaftsteilnehmer-Identifikationscode EOID S M
EO_CODE Bestätigungscode des Wirtschaftsteilnehmers als Reaktion auf die Registrierung des Wirtschaftsteilnehmers Text S M
F_ID Identifikationscode der Einrichtung FID S M
PrevMID_B Angabe, ob der Gegenstand dieses Antrags bereits registriert war, z. B. in Bezug auf einen anderen Einrichtungs-Identifikationscode Boolean S M

0 — Nein (Erstregistrierung)

1 — Ja

PrevMID_ID Vorheriger Maschinen-Identifikationscode, der für den Gegenstand dieses Antrags verwendet wurde MID S M, wenn PrevMID_B = 1
M_entirety Angabe, ob sich dieser Antrag auf die Maschine bezieht (und nicht nur einen Teil davon) Boolean S M

0 — Nein (Maschinenteil)

1 — Ja (Maschine)

P_Producer Hersteller des Teils Text S M, wenn M_entirety = 0
P_Model Modell des Teils Text S M, wenn M_entirety = 0
P_Number Seriennummer des Teils Text S M, wenn M_entirety = 0
P_Mobile Angabe, ob dieses Teil für die Verwendung mit mehreren Maschinen bestimmt ist (fest verbautes oder mobiles Teil) Boolean S M, wenn M_entirety = 0

0 — Nein (fest verbautes Teil)

1 — Ja (mobiles Teil)

P_ATD1 Angabe, ob eine Antimanipulationsvorrichtung im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 das Funktionieren dieses Teils aufzeichnet Boolean S M, wenn M_entirety = 0

0 — Nein

1 — Ja

P_ATD2 Seriennummer der Antimanipulationsvorrichtung Text S M, wenn M_entirety = 0 und P_ATD1 = 1
P_Description Beschreibung des Teils, in der dessen technische Funktion erläutert wird Text S O
M_Producer Hersteller der Maschine Text S M, wenn M_entirety = 1
M_Model Maschinenmodell Text S M, wenn M_entirety = 1
M_Number Seriennummer der Maschine Text S M, wenn M_entirety = 1
M_parts Angabe, ob die Maschine aus mehreren einzeln identifizierbaren Teilen besteht Boolean S M, wenn M_entirety = 1

0 — Nein

1 — Ja

M_plist Liste der identifizierbaren Teile MID M M, wenn M_entirety = 1 und M_parts = 1
M_ATD Seriennummer der Antimanipulationsvorrichtung im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 Text S M, wenn M_entirety = 1 und M_parts = 0
M_Capacity Maximale Kapazität während eines 24-stündigen Produktionszyklus, ausgedrückt in Packungen Integer S M, wenn M_entirety = 1

h)
Nummer 1.8 erhält folgende Fassung:

1.8.
Berichtigung von Informationen bezüglich des Maschinen-Identifikationscodes

Position

#

Feld Anmerkungen Datentyp Kardinalität Priorität Werte
Message_Type Angabe des Meldungstyps Text S M 1-8
EO_ID Wirtschaftsteilnehmer-Identifikationscode EOID S M
EO_CODE Bestätigungscode des Wirtschaftsteilnehmers als Reaktion auf die Registrierung des Wirtschaftsteilnehmers Text S M
F_ID Identifikationscode der Einrichtung FID S M
M_ID Maschinen-Identifikationscode (vorbehaltlich der Korrektur von Informationen) MID S M
PrevMID_B Angabe, ob der Gegenstand dieses Antrags bereits registriert war, z. B. in Bezug auf einen anderen Einrichtungs-Identifikationscode Boolean S M

0 — Nein (Erstregistrierung)

1 — Ja

PrevMID_ID Vorheriger Maschinen-Identifikationscode, der für den Gegenstand dieses Antrags verwendet wurde MID S M, wenn PrevMID_B = 1
M_entirety Angabe, ob sich dieser Antrag auf die Maschine bezieht (und nicht nur einen Teil davon) Boolean S M

0 — Nein (Maschinenteil)

1 — Ja (Maschine)

P_Producer Hersteller des Teils Text S M, wenn M_entirety = 0
P_Model Modell des Teils Text S M, wenn M_entirety = 0
P_Number Seriennummer des Teils Text S M, wenn M_entirety = 0
P_Mobile Angabe, ob dieses Teil für die Verwendung mit mehreren Maschinen bestimmt ist (fest verbautes oder mobiles Teil) Boolean S M, wenn M_entirety = 0

0 — Nein (fest verbautes Teil)

1 — Ja (mobiles Teil)

P_ATD1 Angabe, ob eine Antimanipulationsvorrichtung im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 das Funktionieren dieses Teils aufzeichnet Boolean S M, wenn M_entirety = 0

0 — Nein

1 — Ja

P_ATD2 Seriennummer der Antimanipulationsvorrichtung Text S M, wenn M_entirety = 0 und P_ATD1 = 1
P_Description Beschreibung des Teils, in der dessen technische Funktion erläutert wird Text S O
M_Producer Hersteller der Maschine Text S M, wenn M_entirety = 1
M_Model Maschinenmodell Text S M, wenn M_entirety = 1
M_Number Seriennummer der Maschine Text S M, wenn M_entirety = 1
M_parts Angabe, ob die Maschine aus mehreren einzeln identifizierbaren Teilen besteht Boolean S M, wenn M_entirety = 1

0 — Nein

1 — Ja

M_plist Liste der identifizierbaren Teile MID M M, wenn M_entirety = 1 und M_parts = 1
M_ATD Seriennummer der Antimanipulationsvorrichtung im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 Text S M, wenn M_entirety = 1 und M_parts = 0
M_Capacity Maximale Kapazität während eines 24-stündigen Produktionszyklus, ausgedrückt in Packungen Integer S M, wenn M_entirety = 1

2.4.
Kapitel II Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2.1 erhält die Tabellenzeile für das Feld „P_Type” folgende Fassung:

P_Type Art des Tabakerzeugnisses Integer S M

1 — Zigarette

2 — Zigarre

3 — Zigarillo

4 — Tabak zum Selbstdrehen

5 — Pfeifentabak

6 — Wasserpfeifentabak

7 — Tabak zum oralen Gebrauch

8 — Schnupftabak

9 — Kautabak

11 — Neuartiges Tabakerzeugnis

12 — Sonstiges (vor dem 19. Mai 2014 in Verkehr gebrachtes Erzeugnis, nicht von den Kategorien 1–9 abgedeckt)

b)
In Nummer 2.1 erhält die Tabellenzeile für das Feld „P_Brand” folgende Fassung:

P_Brand Marke des Tabakerzeugnisses, unter der das Erzeugnis auf dem vorgesehenen Markt in Verkehr gebracht wird Text S M
P_SubType_Exist

Gibt an, ob ein „Subtypname” des Erzeugnisses existiert.

Der Subtypname bietet ein weiteres Kriterium für die Produktidentifizierung über den Markennamen eines Erzeugnisses hinaus.

Boolean S M

0 — Nein

1 — Ja

P_SubType_Name „Subtypname” (falls vorhanden) des Erzeugnisses, wie es auf dem vorgesehenen Markt in Verkehr gebracht wird Text S M, wenn P_SubType_Exist = 1
P_units Anzahl der Einheiten in der Packung (Anzahl Zigaretten/Zigarren/Zigarillos in der Packung) Integer S M, wenn P_Type = 1 oder 2 oder 3

c)
In Nummer 2.1 erhält die Tabellenzeile für das Feld „TP_PN” folgende Fassung:

TP_PN Im System EU-CEG verwendete Produktnummer für das Tabakerzeugnis (EAN oder GTIN oder SKU oder UPC) PN S

M, wenn Intended_Market ein Mitgliedstaat ist

O, wenn Intended_Market ein Drittland ist

d)
In Nummer 2.3 erhält die Tabellenzeile für das Feld „Deact_upUI” folgende Fassung:

Deact_upUI Liste der zu deaktivierenden individuellen Erkennungsmerkmale auf Packungsebene

upUI(L)

oder

upUI(i)

oder

upUI(s)

M M, wenn Deact_Type = 1

e)
Folgende Nummer 2.4 wird angefügt:

2.4.
Beantragung einer Reaktivierung individueller Erkennungsmerkmale für Erzeugnisse, die als gestohlen gemeldet, aber wieder aufgefunden wurden (nur zulässig, wenn Deact_Reason1 = 2 im vorausgehenden Meldungstyp 2-3)

Position

#

Feld Anmerkungen Datentyp Kardinalität Priorität Werte
Message_Type Angabe des Meldungstyps Text S M 2-4
EO_ID Wirtschaftsteilnehmer-Identifikationscode des meldenden Unternehmens EOID S M
F_ID Identifikationscode der Einrichtung (auffindende Einrichtung) FID S M
React_Type Reaktivierung individueller Erkennungsmerkmale auf Packungsebene oder auf aggregierter Ebene Integer S M

1 — Individuelle Erkennungsmerkmale auf Packungsebene

2 — Individuelle Erkennungsmerkmale auf aggregierter Ebene

React_Reason Beschreibung der Umstände der Reaktivierung Text S O
React_upUI Liste der zu reaktivierenden individuellen Erkennungsmerkmale auf Packungsebene

upUI(L)

oder

upUI(i)

oder

upUI(s)

M M, wenn React_Type = 1
React_aUI Liste der zu reaktivierenden individuellen Erkennungsmerkmale auf aggregierter Ebene aUI M M, wenn React_Type = 2

2.5.
Kapitel II Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3.3 erhält die Tabellenzeile für das Feld „Destination_ID5” folgende Fassung:

Destination_ID5 Straßenname und Hausnummer der Bestimmungseinrichtung (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M, wenn Destination_ID1 = 1
Destination_ID6 Sitz der Bestimmungseinrichtung (Stadt oder Gemeinde) Text S M, wenn Destination_ID1 = 1
Destination_ID7 Postleitzahl der Bestimmungseinrichtung Text S M, wenn Destination_ID1 = 1 „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
Destination_ID8 Land, in dem sich die Bestimmungseinrichtung befindet Land S M, wenn Destination_ID1 = 1

b)
In Nummer 3.5 erhält die Tabellenzeile für das Feld „Destination_ID3” folgende Fassung:

Destination_ID3 Straßenname und Hausnummer der Bestimmungseinrichtung (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M, wenn Destination_ID1 = 0
Destination_ID4 Sitz der Bestimmungseinrichtung (Stadt oder Gemeinde) Text S M, wenn Destination_ID1 = 0
Destination_ID5 Postleitzahl der Bestimmungseinrichtung Text S M, wenn Destination_ID1 = 0 „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
Destination_ID6 Land, in dem sich die Bestimmungseinrichtung befindet Land S M, wenn Destination_ID1 = 0

c)
Folgende Nummer 3.8 wird angefügt:

3.8.
Versand von Tabakerzeugnissen aus einer Einrichtung an Labors, Abfallentsorgungsstellen, nationale Behörden, internationale Regierungsorganisationen, Botschaften und Militärstützpunkte

Position

#

Feld Anmerkungen Datentyp Kardinalität Priorität Werte
Message_Type Angabe des Meldungstyps Text S M 3-8
EO_ID Wirtschaftsteilnehmer-Identifikationscode des meldenden Unternehmens EOID S M
Event_Time Vorgesehener Zeitpunkt des Ereignisses Time(s) S M
F_ID Identifikationscode der Versandeinrichtung FID S M
Destination_1 Angabe des Bestimmungstyps Integer S M

1 — Labor

2 — Abfallentsorgungszentrum

3 — Nationale Behörde

4 — Internationale Regierungsorganisation

5 — Botschaft

6 — Militärstützpunkt

Destination_2 Straßenname und Hausnummer der Bestimmungseinrichtung (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M
Destination_3 Sitz der Bestimmungseinrichtung (Stadt oder Gemeinde) Text S M
Destination_4 Postleitzahl der Bestimmungseinrichtung Text S M „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde
Destination_5 Land, in dem sich die Bestimmungseinrichtung befindet Land S M
Transport_mode Transportmittel, mit dem das Erzeugnis die Einrichtung verlässt, siehe Anhang II Codeliste 7 der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 Integer S M

0 — Sonstiges

1 — Beförderung auf dem Seeweg

2 — Beförderung per Eisenbahn

3 — Beförderung auf der Straße

4 — Beförderung auf dem Luftweg

5 — Beförderung als Postsendung

6 — Beförderung mittels fest installierter Transporteinrichtungen

7 — Beförderung im Wege der Binnenschifffahrt

Transport_vehicle Identifikation des Transportmittels (z. B. Nummernschild, Zugnummer, Flugzeug-/Flugnummer, Schiffsname oder sonstiges Kennzeichen) Text S M „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn Transport_mode = 0 und wenn die Produktverbringung zwischen benachbarten Einrichtungen in Form einer manuellen Lieferung erfolgt
Transport_cont1 Angabe, ob es sich um einen Transport in Containern unter Verwendung eines individuellen Codes der Transporteinheit (z. B. NVE) handelt Boolean S M

0 — Nein

1 — Ja

Transport_cont2 Individueller Transporteinheitscode des Containers ITU S M, wenn Transport_cont1 = 1
UI_Type Angabe der Arten von individuellen Erkennungsmerkmalen in der Lieferung (erfasst auf der höchsten Ebene der verfügbaren Aggregierung) Integer S M

1 — Nur individuelle Erkennungsmerkmale auf Packungsebene

2 — Nur individuelle Erkennungsmerkmale auf aggregierter Ebene

3 — Individuelle Erkennungsmerkmale auf Packungsebene und auf aggregierter Ebene

upUIs Liste der in der Lieferung enthaltenen individuellen Erkennungsmerkmale auf Packungsebene upUI(L) M M, wenn UI_Type = 1 oder 3
aUIs Liste der in der Lieferung enthaltenen individuellen Erkennungsmerkmale auf aggregierter Ebene aUI M M, wenn UI_Type = 2 oder 3
S_Dispatch_comment Anmerkungen des meldenden Unternehmens Text S O

2.6.
Kapitel II Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4.1 erhält die Tabellenzeile für das Feld „Buyer_Address” folgende Fassung:

Buyer_Address_1 Straßenname und Hausnummer des Käufers (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M, wenn Invoice_Buyer1 = 0
Buyer_Address_2 Sitz des Käufers (Stadt oder Gemeinde) Text S M, wenn Invoice_Buyer1 = 0
Buyer_Address_3 Postleitzahl des Käufers Text S M, wenn Invoice_Buyer1 = 0 „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde

b)
In Nummer 4.3 erhält die Tabellenzeile für das Feld „Payer_Address” folgende Fassung:

Payer_Address_1 Straßenname und Hausnummer des Zahlers (oder Nummer der Straße und Kilometerangabe) Text S M, wenn Payment_Payer1 = 0
Payer_Address_2 Sitz des Zahlers (Stadt oder Gemeinde) Text S M, wenn Payment_Payer1 = 0
Payer_Address_3 Postleitzahl des Zahlers Text S M, wenn Payment_Payer1 = 0 „n/a” ist ein zulässiger Wert, wenn keine Postleitzahl zugewiesen wurde

2.7.
Kapitel II Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:

Rückrufe

5.
Rückrufe von Anträgen, operationellen Meldungen und Transaktionsmeldungen (möglich für die Meldungstypen 2-1, 2-2, 2-3 (nur innerhalb von 24 Stunden nach der ursprünglichen Meldung 2-3, wenn das Feld „Deact_Reason1” einen anderen Wert aufweist als „2 — Erzeugnis gestohlen” ), 3-1 bis 3-8, 4-1, 4-2 und 4-3)

Hinweis:
Ein Rückruf operationeller und logistischer Ereignisse hat zur Folge, dass die zurückgerufene Meldung als annulliert gekennzeichnet wird; der betreffende Datensatz in der Datenbank wird jedoch nicht gelöscht.
Position # Feld Anmerkungen Datentyp Kardinalität Priorität Werte
Message_Type Angabe des Meldungstyps Text S M 5
EO_ID Wirtschaftsteilnehmer-Identifikationscode des meldenden Unternehmens EOID S M
Recall_CODE Code für den Rückruf der Meldung, den der Sender der Meldung zur Bestätigung des Rückrufs der Originalmeldung erhält Text S M Recall_CODE

Recall_

Reason1

Grund für den Rückruf der Originalmeldung Integer S M

1 – Das gemeldete Ereignis fand nicht statt (nur für die Meldungstypen 3-3, 3-5 und 3-8)

2 – Die Meldung enthielt fehlerhafte Informationen

3 – Sonstiges

Recall_

Reason2

Beschreibung des Grunds für den Rückruf der Originalmeldung Text S

M, wenn Recall_

Reason1 = 3

Recall_

Reason3

Eventuelle zusätzliche Erläuterungen zum Grund für den Rückruf der Originalmeldung Text S O

3.
Folgender Anhang III wird angefügt:

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