Artikel 3 VO (EU) 2023/462

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 2 Absätze 1 und 2 gelten jedoch ab dem 21. Januar 2023 und Absätze 3 und 4 ab dem 10. Februar 2023.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.