ANHANG VO (EU) 2023/463

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird der Eintrag „Osteopontin aus Kuhmilch” eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Osteopontin aus Kuhmilch Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Osteopontin aus Kuhmilch” .

Zugelassen am 26. März 2023. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: Arla Foods Ingredients Group P/S, Sønderhøj 10-12, 8260 Viby J, Dänemark. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel Osteopontin aus Kuhmilch in der Union nur von Arla Foods Ingredients Group P/S in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Arla Foods Ingredients Group P/S.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 26. März 2028.

Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013(*)

151 mg/l im verzehrfertigen Enderzeugnis,

das als solches in Verkehr gebracht oder nach Anweisung

des Herstellers rekonstituiert wird

Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013(*)

151 mg/l im verzehrfertigen Enderzeugnis,

das als solches in Verkehr gebracht oder nach Anweisung

des Herstellers rekonstituiert wird

Getränke auf Milchbasis, die für Kleinkinder bestimmt sind

151 mg/l im verzehrfertigen Enderzeugnis,

das als solches in Verkehr gebracht oder nach Anweisung des Herstellers rekonstituiert wird

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird der folgende Eintrag „Osteopontin aus Kuhmilch” eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Osteopontin aus Kuhmilch

Beschreibung

Osteopontin aus Kuhmilch wird durch Ionenaustauschchromatografie, Ultrafiltration zur Entfernung von niedrigmolekularen Bestandteilen und Sprühtrocknung aus pasteurisierter oder mikrofiltrierter Kuhmolke oder Kuhmilch isoliert. Während des Filtrationsvorganges werden Laktose und Molkenproteine, in erster Linie α-Lactalbumin und β-Lactoglobulin, entfernt.

Merkmale/Zusammensetzung

Proteingehalt (de facto, %) (N × 6,38): 76,5–80,5

Osteopontin aus Kuhmilch (mbOPN) (% des Proteingehalts): ≥ 84,5

Volllängen-bmOPN (M: 33,9 kDa) (% des bmOPN-Gehalts): ≥ 15

N-terminale bmOPN-Fragmente (M: 19,8 kDa) (% des bmOPN-Gehalts): ≥ 70

Sonstiges Milcheiweiß (% des Proteingehalts): ≤ 14,5

Feuchtigkeit: < 9,5 %

Laktose: ≤ 1,0 %

Fett: ≤ 1,0 %

Asche: ≤ 11 %

Unlöslichkeitsindex (ml): ≤ 1,0

Schwermetalle

Blei: < 0,05 mg/kg

Kadmium: < 0,05 mg/kg

Quecksilber: < 0,05 mg/kg

Arsen: < 0,5 mg/kg

Aflatoxin M1: < 0,1 μg/kg

Mikrobiologische Kriterien

Gesamtkeimzahl (30 °C) (KBE/g): ≤ 5000

Schimmel/Hefe (KBE/g): ≤ 100

Bacillus cereus (KBE/g): < 50

Sulfitreduzierende Clostridien (KBE/g): < 10

Staphylococcus aureus: in 1 g nicht nachweisbar

Enterobacteriaceae (KBE/g): < 10

Salmonella spp.: in 25 g nicht nachweisbar

KBE: koloniebildende Einheiten

Fußnote(n):

(*)

Unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 und der Verordnung (EU) 2016/127.

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