ANHANG VO (EU) 2023/513
Die Anhänge XV und XIX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anhang XV Teil 1 wird zwischen dem Eintrag für Marokko und dem Eintrag für Montenegro folgender Eintrag für Moldau eingefügt:
MD
Moldau
MD-0 Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig D Nicht zulässig Nicht zulässig MPST - 2.
-
In Anhang XIX Teil 1 erhält der Eintrag für Moldau folgende Fassung:
MD
Moldau
MD-0 Eier E Eiprodukte EP
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