ANHANG VO (EU) 2023/53

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Säureregulatoren.
4d1712 Pediococcus acidilactici CNCM I-4622

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Pediococcus acidilactici CNCM I-4622 mit mindestens 1 × 1010 KBE/g

Fest

Alle Tierarten 1 × 109
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nur in Mischfuttermitteln verwendet werden, die als Vormischung zur Zubereitung flüssiger Futtermittel im Betrieb bestimmt sind, und/oder in festen Einzelfuttermitteln, die zur Zubereitung flüssiger Futtermittel im Betrieb bestimmt sind.
3.
Darf in Futtermitteln mit folgenden zulässigen Kokzidiostatika verwendet werden: Halofuginon, Diclazuril, Decoquinat und Nicarbazin.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
24.1.2033

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Pediococcus acidilactici CNCM I-4622

Analysemethode (1)

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS-Agar (EN 15786)

Identifizierung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE) oder DNA-Sequenzierungsmethoden

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg frischen Materials
Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit (Eindämmung des Wachstums coliformer Keime).
4d1712 Pediococcus acidilactici CNCM I-4622

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Pediococcus acidilactici CNCM I-4622 mit mindestens 1 × 1010 KBE/g

Fest

Alle Tierarten 1 × 109
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2
Der Zusatzstoff darf nur in Mischfuttermitteln verwendet werden, die als Vormischung zur Zubereitung flüssiger Futtermittel im Betrieb bestimmt sind, und/oder in festen Einzelfuttermitteln, die zur Zubereitung flüssiger Futtermittel im Betrieb bestimmt sind.
3.
Darf in Futtermitteln mit folgenden zulässigen Kokzidiostatika verwendet werden: Halofuginon, Diclazuril, Decoquinat und Nicarbazin.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
24.1.2033

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Pediococcus acidilactici CNCM I-4622

Analysemethode (2)

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS-Agar (EN 15786)

Identifizierung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE) oder DNA-Sequenzierungsmethoden

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.