Artikel 2 VO (EU) 2023/6

Das in Artikel 1 genannte neuartige Lebensmittel darf für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 24. Januar 2023 ausschließlich vom Unternehmen MycoTechnology, Inc.(1) in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung für dieses neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die gemäß Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung von MycoTechnology, Inc.

Fußnote(n):

(1)

Anschrift: 18250 E. 40th Avenue, Suite 50, Aurora, 80011 Colorado, Vereinigte Staaten.

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