ANHANG VO (EU) 2023/6

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Mit Myzelien von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiertes Erbsen- und Reisprotein Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „mit Myzelien des Shiitake-Pilzes fermentiertes Erbsen- und Reisprotein” .

Zugelassen am 24.1.2023. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: MycoTechnology, Inc., 18250 E. 40th Avenue, Suite 50, Aurora, 80011 Colorado, Vereinigte Staaten. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel mit Myzelien von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiertes Erbsen- und Reisprotein nur von MycoTechnology, Inc. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von MycoTechnology, Inc.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 24.1.2028.

Backwaren, Brote, Brötchen, Croutons, Pizza 5 g/100 g
Frühstückscerealien und Getreideriegel 33 g/100 g
Frucht- und Gemüsegetränke 20 g/100 ml
Instant-Getränkepulver 93 g/100 g
Kakao- und Schokoladenerzeugnisse 7 g/100 g
Milchprodukt-Analoge und milchfreier Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung 11 g/100 g
Fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis 5 g/100 g
Erzeugnisse aus Teigwaren 15 g/100 g
Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse 14 g/100 g
Suppen (verzehrfertig) sowie Suppenkonzentrate oder -pulver 3 g/100 g
Salate 26 g/100 g
Fleisch-Analoge 40 g/100 g
Milchgetränke 1 g/100 g
Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung 1 g/100 g

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Mit Myzelien von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiertes Erbsen- und Reisprotein

Beschreibung:

Das neuartige Lebensmittel wird durch Fermentierung einer Mischung aus Konzentraten von 65 % Erbsenprotein und 35 % Reisprotein mit den Myzelien des Shiitake-Pilzes (Lentinula edodes) hergestellt, anschließend zum Abschluss der Fermentierung wärmebehandelt und einer Reihe von Trocknungsvorgängen unterzogen, um ein Pulver zu erzeugen.

Merkmale/Zusammensetzung:

Protein (% Trockengewicht, N x 6,25): ≥ 75,0

Feuchtigkeit: ≤ 7,0

Gesamtfettgehalt (% Trockengewicht): ≤ 10,0

Asche (% Trockengewicht) ≤ 10,0

Kohlenhydrate (% durch Berechnung) ≤ 15,0

Mykotoxine:

Aflatoxin B1 (μg/kg): < 1,0

Aflatoxin B2 (μg/kg): < 1,0

Aflatoxin G1 (μg/kg): < 1,0

Aflatoxin G2 (μg/kg): < 1,0

Aflatoxin insgesamt (B1+B2+G1+G2) (μg/kg): < 3,0

Schwermetalle:

Arsen (μg/g): < 0,1

Kadmium (μg/g): < 0,1

Blei (μg/g): < 0,3

Quecksilber (μg/g): < 0,1

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtzahl der aeroben Bakterien: < 1000 KBE/g

Gesamtzahl Hefen/Schimmelpilze: < 100 KBE/g

Coliforme: ≤ 10 KBE/g

Salmonella spp.: in 25 g nicht nachweisbar

Escherichia coli: < 10 KBE/g

Listeria monocytogenes: in 25 g nicht nachweisbar

*KBE: koloniebildende Einheiten

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