Artikel 2 VO (EU) 2023/607
Änderungen der Verordnung (EU) 2017/746
Die Verordnung (EU) 2017/746 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 110 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
(4) Produkte, die vor dem 26. Mai 2022 gemäß der Richtlinie 98/79/EG rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, und Produkte, die ab dem 26. Mai 2022 gemäß Absatz 3 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden.
- 2.
-
Artikel 112 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Bezüglich der in Artikel 110 Absätze 3 und 4 genannten Produkte findet die Richtlinie 98/79/EG insoweit weiter Anwendung, als es für die Anwendung der genannten Absätze notwendig ist.”
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