Artikel 3 VO (EU) 2023/608
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Allerdings gilt Folgendes:
- a)
- Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 1. Juli 2023.
- b)
- Anhang I Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i und ii, Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 gelten ab dem ersten Tag nach Ablauf des 90-Tage-Zeitraums im Anschluss an die Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union.
- c)
- Artikel 2 gilt ab dem 1. Juli 2023.
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