Artikel 1 VO (EU) 2023/652
(1) Geröstete und gepuffte Kerne der Samen von Euryale ferox Salisb. (Makhana) dürfen in der Union in Verkehr gebracht werden.
Geröstete und gepuffte Kerne der Samen von Euryale ferox Salisb. (Makhana) werden als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.
(2) Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
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