ANHANG III VO (EU) 2023/675
Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun |
FORMULAR FÜR DIE WIEDERAUSFUHR/AUSFUHR INLÄNDISCHER ERZEUGNISSE NACH ANLANDUNG Fangdokumentationsregelung |
Dokumentennummer RE — |
☐ Wiederausfuhr Oder ☐ Ausfuhr inländischer Erzeugnisse nach Anlandung (nur eines ankreuzen)
In diesem Formular umfasst der Begriff „Ausfuhr” sowohl die Ausfuhr als auch die Wiederausfuhr.
☐ Vollständige Ladung Oder ☐ Teil der Ladung (nur eines ankreuzen)
Formularnummer des vorherigen Dokuments (Fangüberwachungsformular oder Formular für die Wiederausfuhr/Ausfuhr inländischer Erzeugnisse nach Anlandung) |
AUSFUHR
Ausfuhrstaat/Rechtsträger im Fischereisektor | Ausfuhrort | ||||||
Ort | Bundesland oder Provinz | Staat/Rechtsträger im Fischereisektor | |||||
Name des Verarbeitungsbetriebs (falls zutreffend) | Anschrift des Verarbeitungsbetriebs (falls zutreffend) | ||||||
Dokumentennummern des Fangmarkierungsformulars (falls zutreffend) | |||||||
Beschreibung des Fischs aus dem vorherigen Fangdokumentationsformular | Beschreibung des auszuführenden Fischs | ||||||
Flaggenstaat/Rechtsträger im Fischereisektor | Datum der vorher erfolgten Einfuhr/Anlandung | ||||||
Erzeugnis: F (frisch)/FR (gefroren) |
Art: RD/GGO/ GGT/DRO/DRT/ FL/OT* |
Ge-wicht (kg) |
Gesamt-zahl ganzer Fische (ein-schließlich RD/GGO/GGT/DRO/DRT) |
Erzeugnis: F (frisch)/FR (gefroren) |
Art: RD/GGO/ GGT/DRO/DRT/ FL/OT* |
Ge-wicht (kg) |
Gesamtzahl ganzer Fische (einschließlich RD/GGO/GGT/DRO/DRT) |
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Bestimmungsort (Staat/Rechtsträger im Fischereisektor) | |||||||
Bescheinigung des Ausführers: Hiermit versichere ich nach bestem Wissen und Gewissen, dass obige Angaben vollständig, wahr und korrekt sind. | |||||||
Name | Unterschrift | Datum | Lizenznummer/Name des Unternehmens | ||||
Validierung durch die Behörde: Hiermit validiere ich nach bestem Wissen und Gewissen, dass obige Angaben vollständig, wahr und korrekt sind. | AMTLICHES SIEGEL | ||||||
Name und Funktion | Unterschrift | ||||||
Datum | |||||||
EINFUHR
Endgültiger Einfuhrort | |||||
Ort | Bundesland oder Provinz | Staat/Rechtsträger im Fischereisektor | |||
Bescheinigung des Einführers: Hiermit versichere ich nach bestem Wissen und Gewissen, dass obige Angaben vollständig, wahr und korrekt sind. | |||||
Name | Anschrift | Unterschrift | Datum | ||
Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun |
FORMULAR FÜR DIE WIEDERAUSFUHR/AUSFUHR INLÄNDISCHER ERZEUGNISSE NACH ANLANDUNG Anleitung zum Ausfüllen des Formulars |
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jedes Fangüberwachungsformular eines angelandeten inländischen Erzeugnisses, das nun ausgeführt wird, ODER
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jede RE-Ladung, die eingeführt wurde und nun wieder ausgeführt wird, zusammen mit einer Kopie des bzw. der zuvor zugehörigen RE-Formulars/-e und Fangüberwachungsformulars/-e.
AUSFUHR
Ausfuhrstaat/Rechtsträger im Fischereisektor des Ausfuhrlands: Tragen Sie den Ausfuhrstaat/Rechtsträger im Fischereisektor des Ausfuhrlands ein. Ausfuhrort: Tragen Sie den Ort, das Bundesland oder die Provinz sowie den Staat/Rechtsträger im Fischereisektor des Ausfuhrortes ein. Name des Verarbeitungsbetriebs (falls zutreffend): Tragen Sie den vollständigen Namen des Verarbeitungsbetriebs ein (nur erforderlich, wenn seit dem vorher ausgefüllten Fangdokumentationsformular eine weitere Verarbeitung stattgefunden hat). Anschrift des Verarbeitungsbetriebs (falls zutreffend): Tragen Sie die vollständige Anschrift des Verarbeitungsbetriebs ein (nur erforderlich, wenn seit dem vorher ausgefüllten Fangdokumentationsformular eine weitere Verarbeitung stattgefunden hat). Dokumentennummer(n) des Fangmarkierungsformulars (falls zutreffend): Tragen Sie die eindeutige Dokumentennummer jedes Fangmarkierungsformulars ein, das zu diesem Formular gehört. Dabei handelt es sich um eine Teilmenge der Fangmarkierungsformulare, die im vorher ausgefüllten Fangdokumentationsformular erfasst wurden. Die Teilmenge sollte die Fangmarkierungsformulare für die alle ganzen SBT (einschließlich RD, GG, DR usw.), die laut diesem Formular ausgeführt werden, umfassen. Werden keine ganzen SBT exportiert, kann dieses Feld leer bleiben.Beschreibung des Fischs aus dem vorherigen Fangdokumentationsformular
In diesem Abschnitt müssen alle SBT aus dem vorher ausgefüllten Fangdokumentationsformular beschrieben werden. Flaggenstaat/Rechtsträger im Fischereisektor: Tragen Sie den Flaggenstaat/Rechtsträger im Fischereisektor des Fangs/der Entnahme ein. Datum der vorherigen Einfuhr/Anlandung: Tragen Sie das Datum (TT.MM.JJJJ) der Einfuhr oder Anlandung aus dem vorher ausgefüllten Fangdokumentationsformular ein.HINWEIS: In jeder Zeile wird nur eine Art von Erzeugnis beschrieben.
Erzeugnis: Tragen Sie das Erzeugnis entweder als frisch — „FRESH” (F) — oder als gefroren — „FROZEN” (FR) — ein. Art: Tragen Sie den Artencode aus der nachstehenden Tabelle ein, der der Art des SBT am ehesten entspricht. Für Sonstige — „OTHER” (OT) — beschreiben Sie die Art des Erzeugnisses und geben Sie einen Umrechnungsfaktor an.CODE | NAME | BESCHREIBUNG |
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RD | Ganzer Fisch | SBT ohne jegliche Verarbeitung |
GGO | Ausgenommen und ohne Kiemen — mit Schwanz | Verarbeitet; Innereien und Kiemen entfernt Operculum (Kiemendeckel) und Rücken-, Bauch- und Afterflossen dürfen entfernt worden sein |
GGT | Ausgenommen und ohne Kiemen — ohne Schwanz | Verarbeitet; Innereien, Kiemen und Schwanz entfernt Operculum (Kiemendeckel) und Rücken-, Bauch- und Afterflossen dürfen entfernt worden sein |
DRO | Zerlegt — mit Schwanz | Verarbeitet; Kiemen, Darm, Operculum (Kiemendeckel) und Kopf entfernt Rücken-, Bauch- und Afterflossen dürfen entfernt worden sein |
DRT | Zerlegt — ohne Schwanz | Verarbeitet; Kiemen, Darm, Operculum (Kiemendeckel), Kopf und Schwanz entfernt Rücken-, Bauch- und Afterflossen dürfen entfernt worden sein |
FL | Filetiert | Weiterverarbeitet als DRT, Rumpf in Filets zerlegt |
OT | Sonstige | Keine der oben Genannten |
Beschreibung des auszuführenden Fischs
Die Ausfuhr von SBT muss unter Verwendung folgender Angaben möglichst genau beschrieben werden.HINWEIS: In jeder Zeile wird nur eine Art von Erzeugnis beschrieben.
Erzeugnis: Tragen Sie das auszuführende Erzeugnis entweder als frisch — „FRESH” (F) — oder als gefroren — „FROZEN” (FR) — ein. Art: Tragen Sie den Artencode aus der Tabelle „Arten” des vorherigen Abschnitts dieser Anweisungen ein, der der Art des SBT am ehesten entspricht. Für Sonstige — „OTHER” (OT) — beschreiben Sie die Art des Erzeugnisses und geben Sie einen Umrechnungsfaktor an. Gewicht (kg): Tragen Sie das Gewicht (in kg) des auszuführenden Fisches ein. Gesamtzahl ganzer Fische (einschließlich RD, GGO, GGT, DRO, DRT): Tragen Sie die Anzahl der Fische ein, die ganz bleiben. Ein Fisch bleibt ganz, obwohl er gereinigt, ausgenommen und gefroren wurde oder die Kiemen, Flossen, das Operculum (Kiemendeckel) und der Schwanz sowie der Kopf oder Teile des Kopfes entfernt wurden. Ein Fisch gilt nicht mehr als ganz, wenn er Verfahren wie Filetieren unterzogen wurde. Sonstige: Beschreiben Sie die Art des Erzeugnisses (wenn es sich um eine andere Art handelt). Bestimmungsort (Staat/Rechtsträger im Fischereisektor): Tragen Sie den Staat/Rechtsträger im Fischereisektor ein, an den der Südliche Blauflossenthun ausgeführt wird.Bescheinigung und Validierung
Bescheinigung des Ausführers: Der Ausführer(1) muss seinen Namen, seine Unterschrift, das Datum (TT.MM.JJJJ) und entweder die Lizenznummer des Ausführers oder den Namen des Ausfuhrunternehmens eintragen, um die im Zusammenhang mit der Ausfuhr gemachten Angaben zu bescheinigen (d. h., dass auf dem Formular korrekt vermerkt ist, was ausgeführt wird). Verfügt der Ausführer nicht über eine Lizenznummer oder einen Namen des Ausfuhrunternehmens, so sollte er in diesem Feld seinen eigenen Namen eintragen. Validierung der Behörde: Tragen Sie den Namen und die vollständige Funktion des Beamten(2), der das Dokument unterzeichnet, zusammen mit der Unterschrift des Beamten, dem Datum (TT.MM.JJJJ) und dem amtlichen Siegel ein.EINFUHR
Endgültiger Einfuhrort
Ort: Tragen Sie den Ort ein, wohin die Einfuhr erfolgt. Bundesland oder Provinz: Tragen Sie das Bundesland oder die Provinz ein, wohin die Einfuhr erfolgt. Staat/Rechtsträger im Fischereisektor: Tragen Sie den Staat/Rechtsträger im Fischereisektor ein, der Ziel der endgültigen Einfuhr ist.Bescheinigung
Bescheinigung des Einführers: Die Person oder das Unternehmen, die bzw. das Südlichen Blauflossenthun einführt, muss ihren bzw. seinen Namen und ihre bzw. seine Anschrift angeben, unterschreiben und das Datum (TT.MM.JJJJ) eintragen, an dem der Südliche Blauflossenthun eingeführt wurde. Bei einem frischen und gekühlten Erzeugnis kann die Unterschrift des Einführers durch die einer Person eines Zollabfertigungsunternehmens ersetzt werden, wenn die Bevollmächtigung zur Unterschrift vom Einführer ordnungsgemäß anerkannt wurde.Fußnote(n):
- (1)
Bei der Person, die die Bescheinigung als „Ausführer” ausstellt, muss es sich um eine vom Ausfuhrunternehmen zur Abgabe dieser Erklärung im Namen des Unternehmens zugelassene zuständige Behörde handeln; sie darf jedoch nicht dieselbe Person sein wie die Behörde, die die Ausfuhr validiert.
- (2)
Der Beamte muss bei der zuständigen Behörde des Staates/Rechtsträgers im Fischereisektor, der die auf dem Dokument angegebenen SBT ausgeführt hat, beschäftigt oder von ihr beauftragt sein. Das Mitglied oder kooperierende Nichtmitglied oder ein weiterer Staat/Rechtsträger im Fischereisektor, das bzw. der bei der Fangdokumentationsregelung beteiligt ist und eine beauftragte Einrichtung in Anspruch nimmt, legt dem Exekutivsekretär eine beglaubigte Kopie dieser Beauftragung vor.
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