ANHANG VO (EU) 2023/689
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 74 zu Ziram wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 2.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 90 zu Mepanipyrim wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 3.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 123 zu Clodinafop wird das Datum durch 15. Dezember 2025 ersetzt;
- 4.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 124 zu Pirimicarb wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 5.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 125 zu Rimsulfuron wird das Datum durch 15. August 2025 ersetzt;
- 6.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 127 zu Triticonazol wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 7.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 130 zu Cyprodinil wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 8.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 131 zu Fosetyl wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 9.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 132 zu Trinexapac wird das Datum durch 15. Dezember 2024 ersetzt;
- 10.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 133 zu Dichlorprop-P wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 11.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 134 zu Metconazol wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 12.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 135 zu Pyrimethanil wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 13.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 136 zu Triclopyr wird das Datum durch 15. Dezember 2024 ersetzt;
- 14.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 137 zu Metrafenon wird das Datum durch 15. Dezember 2024 ersetzt;
- 15.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 138 zu Bacillus subtilis (Cohn 1872) Stamm QST 713 wird das Datum durch 15. August 2024 ersetzt;
- 16.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 139 zu Spinosad wird das Datum durch 15. März 2025 ersetzt;
- 17.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 193 zu Bacillus thuringiensis subsp. aizawai Stamm ABTS-1857 und Stamm GC-91wird das Datum durch 15. August 2024 ersetzt;
- 18.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 194 zu Bacillus thuringiensis subsp. israeliensis (Serotyp H-14) Stamm AM65-52 wird das Datum durch 15. August 2024 ersetzt;
- 19.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 195 zu Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS 351, Stamm PB 54, Stamm SA 11, Stamm SA 12 und Stamm EG 2348 wird das Datum durch 15. August 2024 ersetzt;
- 20.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 197 zu Beauveria bassiana Stamm ATCC 74040 und Stamm GHA wird das Datum durch 30. September 2025 ersetzt;
- 21.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 198 zu Cydia pomonella Granulovirus (CpGV) wird das Datum durch 15. August 2024 ersetzt;
- 22.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 204 zu Trichoderma atroviride (vormals T. harzianum) Stamm T11 wird das Datum durch 15. April 2025 ersetzt;
- 23.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 206 zu Trichoderma harzianum Stamm T-22 und Stamm ITEM 908 wird das Datum durch 15. April 2025 ersetzt;
- 24.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 207 zu Trichoderma asperellum (vormals T. harzianum) Stamm ICC012, Stamm T25 und Stamm TV1 wird das Datum durch 15. April 2025 ersetzt;
- 25.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 208 zu Trichoderma gamsii (vormals T. viride) Stamm ICC080 wird das Datum durch 15. April 2025 ersetzt;
- 26.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 213 zu Fenpyroximat wird das Datum durch 15. Juni 2026 ersetzt;
- 27.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 300 zu Malathion wird das Datum durch 31. Juli 2026 ersetzt;
- 28.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 313 zu Pyridaben wird das Datum durch 31. Juli 2026 ersetzt.
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