Artikel 1 VO (EU) 2023/699
Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 313200 EUR ersetzt durch 345800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 31500 EUR ersetzt durch 34800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 121500 EUR ersetzt durch 134100 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 202500 EUR ersetzt durch 223600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 12100 EUR ersetzt durch 13400 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 94000 EUR ersetzt durch 103800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 23700 EUR und 70600 EUR ersetzt durch zwischen 26200 EUR und 77900 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
3500 EUR wird ersetzt durch 3900 EUR;
- —
-
7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 94000 EUR ersetzt durch 103800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 23700 EUR und 70600 EUR ersetzt durch zwischen 26200 EUR und 77900 EUR;
- c)
- in Absatz 3 wird 15400 EUR ersetzt durch 17000 EUR;
- d)
- in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 23700 EUR ersetzt durch 26200 EUR;
- e)
- in Absatz 5 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 1 wird 112200 EUR ersetzt durch 123900 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 27900 EUR und 84100 EUR ersetzt durch zwischen 30800 EUR und 92800 EUR.
- 2.
- In Artikel 4 Absatz 1 wird 77900 EUR ersetzt durch 86000 EUR.
- 3.
-
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 156700 EUR ersetzt durch 173000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 15400 EUR ersetzt durch 17000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- —
-
Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:
- —
-
77900 EUR wird ersetzt durch 86000 EUR;
- —
-
7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 77900 EUR ersetzt durch 86000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 132400 EUR ersetzt durch 146200 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 15400 EUR ersetzt durch 17000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- —
-
Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:
- —
-
39200 EUR wird ersetzt durch 43300 EUR;
- —
-
7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 39200 EUR ersetzt durch 43300 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 9700 EUR und 29500 EUR ersetzt durch zwischen 10700 EUR und 32600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
3500 EUR wird ersetzt durch 3900 EUR;
- —
-
7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 46900 EUR ersetzt durch 51800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 11800 EUR und 35400 EUR ersetzt durch zwischen 13000 EUR und 39100 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- c)
- in Absatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- d)
- in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 23700 EUR ersetzt durch 26200 EUR;
- e)
- in Absatz 5 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 1 wird 37600 EUR ersetzt durch 41500 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 9200 EUR und 27900 EUR ersetzt durch zwischen 10200 EUR und 30800 EUR.
- 4.
- In Artikel 6 Absatz 1 wird 46900 EUR ersetzt durch 51800 EUR.
- 5.
-
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- in Unterabsatz 1 wird 77900 EUR ersetzt durch 86000 EUR;
- b)
- in Unterabsatz 2 wird 23700 EUR ersetzt durch 26200 EUR.
- 6.
-
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 2 wird 94000 EUR ersetzt durch 103800 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 3 wird 46900 EUR ersetzt durch 51800 EUR;
- iii)
- in Unterabsatz 4 wird zwischen 23700 EUR und 70600 EUR ersetzt durch zwischen 26200 EUR und 77900 EUR;
- iv)
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 11800 EUR und 35400 EUR ersetzt durch zwischen 13000 EUR und 39100 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 2 wird 313200 EUR ersetzt durch 345800 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 3 wird 156700 EUR ersetzt durch 173000 EUR;
- iii)
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 3500 EUR und 269900 EUR ersetzt durch zwischen 3900 EUR und 298000 EUR;
- iv)
- in Unterabsatz 6 wird zwischen 3500 EUR und 135100 EUR ersetzt durch zwischen 3900 EUR und 149200 EUR;
- c)
- in Absatz 3 Unterabsatz 1 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.