Artikel 1 VO (EU) 2023/699

Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 313200 EUR ersetzt durch 345800 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 31500 EUR ersetzt durch 34800 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 121500 EUR ersetzt durch 134100 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 202500 EUR ersetzt durch 223600 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 12100 EUR ersetzt durch 13400 EUR;

in Unterabsatz 4 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 94000 EUR ersetzt durch 103800 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 23700 EUR und 70600 EUR ersetzt durch zwischen 26200 EUR und 77900 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

3500 EUR wird ersetzt durch 3900 EUR;

7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 94000 EUR ersetzt durch 103800 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 23700 EUR und 70600 EUR ersetzt durch zwischen 26200 EUR und 77900 EUR;

c)
in Absatz 3 wird 15400 EUR ersetzt durch 17000 EUR;
d)
in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 23700 EUR ersetzt durch 26200 EUR;
e)
in Absatz 5 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 1 wird 112200 EUR ersetzt durch 123900 EUR;
ii)
in Unterabsatz 2 wird zwischen 27900 EUR und 84100 EUR ersetzt durch zwischen 30800 EUR und 92800 EUR.

2.
In Artikel 4 Absatz 1 wird 77900 EUR ersetzt durch 86000 EUR.
3.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 156700 EUR ersetzt durch 173000 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 15400 EUR ersetzt durch 17000 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:

77900 EUR wird ersetzt durch 86000 EUR;

7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 77900 EUR ersetzt durch 86000 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 132400 EUR ersetzt durch 146200 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 15400 EUR ersetzt durch 17000 EUR;

in Unterabsatz 4 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:

39200 EUR wird ersetzt durch 43300 EUR;

7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 39200 EUR ersetzt durch 43300 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 9700 EUR und 29500 EUR ersetzt durch zwischen 10700 EUR und 32600 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

3500 EUR wird ersetzt durch 3900 EUR;

7800 EUR wird ersetzt durch 8600 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 46900 EUR ersetzt durch 51800 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 11800 EUR und 35400 EUR ersetzt durch zwischen 13000 EUR und 39100 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;

c)
in Absatz 3 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
d)
in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 23700 EUR ersetzt durch 26200 EUR;
e)
in Absatz 5 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR;
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 1 wird 37600 EUR ersetzt durch 41500 EUR;
ii)
in Unterabsatz 2 wird zwischen 9200 EUR und 27900 EUR ersetzt durch zwischen 10200 EUR und 30800 EUR.

4.
In Artikel 6 Absatz 1 wird 46900 EUR ersetzt durch 51800 EUR.
5.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
in Unterabsatz 1 wird 77900 EUR ersetzt durch 86000 EUR;
b)
in Unterabsatz 2 wird 23700 EUR ersetzt durch 26200 EUR.

6.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 2 wird 94000 EUR ersetzt durch 103800 EUR;
ii)
in Unterabsatz 3 wird 46900 EUR ersetzt durch 51800 EUR;
iii)
in Unterabsatz 4 wird zwischen 23700 EUR und 70600 EUR ersetzt durch zwischen 26200 EUR und 77900 EUR;
iv)
in Unterabsatz 5 wird zwischen 11800 EUR und 35400 EUR ersetzt durch zwischen 13000 EUR und 39100 EUR;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 2 wird 313200 EUR ersetzt durch 345800 EUR;
ii)
in Unterabsatz 3 wird 156700 EUR ersetzt durch 173000 EUR;
iii)
in Unterabsatz 5 wird zwischen 3500 EUR und 269900 EUR ersetzt durch zwischen 3900 EUR und 298000 EUR;
iv)
in Unterabsatz 6 wird zwischen 3500 EUR und 135100 EUR ersetzt durch zwischen 3900 EUR und 149200 EUR;

c)
in Absatz 3 Unterabsatz 1 wird 7800 EUR ersetzt durch 8600 EUR.

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