Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/709

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. März 2023

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Wolfgang Burtscher

Generaldirektor

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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