Artikel 1 VO (EU) 2023/712
Es wird eine Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2230 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet, um festzustellen, ob für die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus — auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen” bekannt — mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter den KN-Codes ex29336980 und ex38089420 (TARIC-Codes 2933698070 und 3808942020) eingereiht und von Hebei Xingfei Chemical Co., Ltd. (TARIC-Zusatzcode C629) zur Ausfuhr in die Union hergestellt werden, ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll festzusetzen ist.
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