Präambel VO (EU) 2023/744
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013(1), insbesondere auf Artikel 105,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission(2) soll ein reibungsloser Übergang von den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) sichergestellt werden. Deshalb sind in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 Übergangsbestimmungen für die Anwendung von Artikel 104 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegt, um übermäßige Verwaltungskosten und einen übermäßigen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen der Konditionalität und der Cross-Compliance zu vermeiden, die bei Begünstigten durchgeführt werden, die sowohl im Rahmen eines GAP-Strategieplans gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates(4) als auch im Rahmen eines gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(5) durchgeführten Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums bis zum 31. Dezember 2025 flächenbezogene Zahlungen erhalten.
- (2)
- Allerdings fehlen in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 Verweise auf die Bestimmungen über flächenbezogene Zahlungen für die Aufforstung und die Anlage von Wäldern, die Einrichtung von Agrarforstsystemen, Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder. Dieser Fehler sollte berichtigt werden, um unnötige Verwaltungskosten aufgrund sich überschneidender Kontrollen der Konditionalität und der Cross-Compliance zu vermeiden. Daher sollten in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 Verweise auf Artikel 21 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie die Artikel 31 und 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 aufgenommen werden.
- (3)
- Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
- (4)
- Damit bei den Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften über die Konditionalität gemäß Artikel 83 der Verordnung (EU) 2021/2116 die Kontinuität gewährleistet ist, sollte die vorliegende Verordnung umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem Geltungsbeginn der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 gelten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187.
- (2)
Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission vom 4. Mai 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Verhängung und Berechnung von Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität (ABl. L 183 vom 8.7.2022, S. 12).
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).
- (4)
Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1).
- (5)
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).
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