Artikel 1 VO (EU) 2023/745
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.