ANHANG VO (EU) 2023/751

In Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 erhält die erste Tabelle für Fleisch, Tierdarmhüllen und Milch folgende Fassung:

Behandlung MKS(1) RP RTFV LSK LSDR PSSZ PDKW LSZ KSP ASP APP HPAI NK
FLEISCH
Wärmebehandlung in einem hermetisch verschlossenen Behälter, wobei ein F0-Wert(2) von mindestens 3 erreicht wird x X X X X X
Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 80 °C X X X X X X
Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 70 °C X X X X X
Wärmebehandlung (von zuvor entbeintem und entfettetem Fleisch) zur Erreichung einer Kerntemperatur von 70 °C für mindestens 30 Minuten X X X X
In einem hermetisch verschlossenen Behälter bei 60 °C für mindestens 4 Stunden X X X X
Kerntemperatur von 73,9 °C für mindestens 0,51 Sekunden(3) X X X
Kerntemperatur von 70,0 °C für mindestens 3,5 Sekunden(3) X X
Kerntemperatur von 65,0 °C für mindestens 42 Sekunden (3) X X
Kerntemperatur von 60 °C für mindestens 507 Sekunden(3) X X
Wärmebehandlung bis zu einer Trocknung mit Höchstwerten von 0,93 aw und einem pH-Wert von 6
Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 65 °C für den erforderlichen Zeitraum, um einen Pasteurisierungswert von mindestens 40 sicherzustellen X
Natürliche Gärung und Reifung von Fleisch mit Knochen: mindestens 9 Monate, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen X X
Natürliche Gärung und Reifung von entbeintem Fleisch: mindestens 9 Monate, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen X X X
Natürliche Gärung von Lenden: mindestens 140 Tage, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen(4) X X
Natürliche Gärung von Schinken: mindestens 190 Tage, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen(4) X X
Salzen und anschließende Trocknung von Knochenschinken nach italienischer Art: mindestens 313 Tage(4) X

Salzen und anschließende Trocknung von Knochenschinken und Lenden nach spanischer Art(4):

Ibérico-Schinken: mindestens 252 Tage

Ibérico-Schulterstück: mindestens 140 Tage

Ibérico-Lenden: mindestens 126 Tage

Serrano-Schinken: mindestens 140 Tage

X X X
Reifung der Schlachtkörper bei einer Mindesttemperatur von 2 °C für mindestens 24 Stunden nach der Schlachtung X
Entfernung von Schlachtnebenerzeugnissen X X X X
TIERDARMHÜLLEN
Salzen mit Natriumchlorid (NaCl) in Trockenform oder als gesättigte Salzlake (aw < 0,80) für einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 30 Tagen bei einer Umgebungstemperatur von mindestens 20 °C X SW(5) X X X
Salzen mit mit Phosphat angereichertem Salz (86,5 % NaCl, 10,7 % Na2HPO4 und 2,8 % Na3PO4) in Trockenform oder als gesättigte Salzlake (aw < 0,80), für einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 30 Tagen bei einer Umgebungstemperatur von mindestens 20 °C X X X X
Salzen mit Natriumchlorid (NaCl) für mindestens 30 Tage(6)
Bleichen(6)
Trocknen(6)
MILCH
Wärmebehandlung (Sterilisation), um einen F0-Wert von mindestens 3 zu erzielen X SW(5) SW(5)
UHT-Wärmebehandlung (Ultrahocherhitzung): mindestens 132 °C für mindestens 1 Sekunde X X
UHT-Wärmebehandlung (Ultrahocherhitzung): mindestens 135 °C mit einer geeigneten Haltezeit X
HTST-Erhitzung (Kurzzeitpasteurisierung) bei mindestens 72 °C für mindestens 15 Sekunden bei Milch mit einem pH-Wert unter 7 X X
Zweifache HTST-Erhitzung (Kurzzeitpasteurisierung) bei mindestens 72 °C für mindestens 15 Sekunden bei Milch mit einem pH-Wert von mindestens 7 X X
HTST-Erhitzung (Kurzzeitpasteurisierung) kombiniert mit einem physikalischen Verfahren, um einen pH-Wert von unter 6 für mindestens 1 Stunde oder um mindestens 72 °C zu erreichen, kombiniert mit einer Trocknung X
Pasteurisierung mit einer einzigen Wärmebehandlung, deren Effekt zumindest dem einer Erhitzung auf 72 °C für 15 Sekunden entspricht X X X X

Fußnote(n):

(1)

Abkürzungen der Seuchen gemäß Anhang II.

(2)

F0 ist die errechnete abtötende Wirkung auf Bakteriensporen. Bei einem F0-Wert von 3 wurde die kälteste Stelle im Erzeugnis so erhitzt, dass dieselbe abtötende Wirkung erreicht wird wie durch dreiminütige Erhitzung und Kühlung bei einer Temperatur von 121 °C (250 °F).

(3)

Nur bei Geflügelfleisch.

(4)

Nur bei Schweinen.

(5)

Sichere Ware.

(6)

Nicht bei Tierdarmhüllen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen.

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