Artikel 10 VO (EU) 2023/826
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 9. Mai 2025. Artikel 6 Absatz 1 gilt jedoch ab Inkrafttreten der Verordnung.
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