Artikel 8 VO (EU) 2023/826

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung spätestens zum 9. Mai 2027.

Dabei bewertet sie insbesondere die Angemessenheit

a)
der Anforderungen an den Bereitschaftszustand, den Aus-Zustand und den vernetzten Bereitschaftsbetrieb;
b)
der Anforderungen an den vernetzten Bereitschaftsbetrieb für HiNA-Geräte und Geräte mit HiNA-Funktionen und deren Abgrenzung von Nicht-HiNA-Geräten;
c)
der Aufnahme weiterer relevanter Produktgruppen, einschließlich im Dienstleistungssektor verwendeter Produkte, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung;
d)
der Festlegung von Anforderungen an den Erhaltungszustand bei Batterieladegeräten.

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