ANHANG III VO (EU) 2023/826

ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN

1.
Energieeffizienzanforderungen:

a)
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand:

Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten. Zwei Jahre nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung darf die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand 0,30 W nicht überschreiten.

b)
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand:

    Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 0,50 W nicht überschreiten.

    Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Informations- oder Statusanzeige oder nur eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit einer Informations- oder Statusanzeige oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung und einer Informations- oder Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 0,80 W nicht überschreiten, mit Ausnahme von Haushaltswäschetrocknern, die unter die Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission(1) fallen, und für die dieser Wert 1,00 W beträgt.

    Bei vernetzten Geräten, die einen oder mehrere Bereitschaftszustände aufweisen, müssen die Anforderungen an diese Bereitschaftszustände erfüllt sein, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports vom Netzwerk getrennt und alle drahtlosen Netzwerk-Ports deaktiviert sind.

c)
Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb:

    Die Leistungsaufnahme von HiNA-Geräten und von Geräten mit HiNA-Funktionen darf im vernetzten Bereitschaftsbetrieb 8,00 W nicht überschreiten. Zwei Jahre nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung darf die Leistungsaufnahme von HiNA-Geräten und von Geräten mit HiNA-Funktionen im vernetzten Bereitschaftsbetrieb 7,00 W nicht überschreiten.

    Die Leistungsaufnahme vernetzter Geräte mit Ausnahme von HiNA-Geräten und von Geräten mit HiNA-Funktionen darf im vernetzten Bereitschaftsbetrieb 2,00 W nicht überschreiten.

    Die Grenzwerte für die Leistungsaufnahme gelten nicht für

    Großformatdruckgeräte;

    Desktop-Thin-Clients, Workstations, mobile Workstations und Small-Scale-Server im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 617/2013.

2.
Funktionsanforderungen:

a)
Verfügbarkeit des Aus-Zustands und des Bereitschaftszustands:

Soweit dies mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, muss das Gerät in einen oder mehrere der folgenden Zustände versetzt werden können:

Aus-Zustand,

Bereitschaftszustand,

einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn das Gerät an das Versorgungsnetz angeschlossen ist.

b)
Stromsparfunktion bei allen Geräten mit Ausnahme vernetzter Geräte:

1.
Soweit dies mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, muss das Gerät eine Stromsparfunktion aufweisen. Wenn das Gerät keine Hauptfunktion ausführt und kein anderes energieverbrauchsrelevantes Produkt auf seine Funktionen angewiesen ist, muss die Stromsparfunktion das Gerät nach der kürzesten mit seiner vorgesehenen Verwendung zu vereinbarenden Zeit automatisch in einen der folgenden Zustände versetzen:

Bereitschaftszustand,

Aus-Zustand,

einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn das Gerät an das Versorgungsnetz angeschlossen ist.

2.
Bei Haushaltskaffeemaschinen beträgt die in Absatz 1 genannte Zeit:

höchstens fünf Minuten bei Filter-Haushaltskaffeemaschinen, bei denen der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird;

höchstens 40 Minuten bei Filter-Haushaltskaffeemaschinen, bei denen der Kaffee in einem nicht isolierten Behälter aufbewahrt wird;

höchstens 30 Minuten bei anderen Haushaltskaffeemaschinen als Filter-Haushaltskaffeemaschinen.

3.
Bei anderen Geräten darf die in Absatz 1 genannte Zeit 20 Minuten nicht überschreiten.
4.
Die in Absatz 1 beschriebene Stromsparfunktion muss aktiviert sein, wenn das Gerät in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, und mit ihren ursprünglichen Einstellungen aktiviert werden, nachdem das Gerät auf seine Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde.
5.
Das Gerät kann dem Nutzer die Möglichkeit bieten, die Stromsparfunktion zu deaktivieren. In diesem Fall müssen die Nutzer davor gewarnt werden, dass diese Aktion zu einem höheren Energieverbrauch führt. Dieser Warnhinweis ist in die Handbücher aufzunehmen und gegebenenfalls auf den in das Gerät integrierten oder mit ihm verbundenen Displays, mit Ausnahme von Informations- oder Statusanzeigen, bereitzustellen. Diese Möglichkeit darf nicht Teil des Installationsverfahrens für das Gerät sein und muss eine gesonderte Nutzeraktion am Gerät erfordern.

c)
Stromsparfunktion bei vernetzten Geräten:

    Soweit dies mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, muss das Gerät eine Stromsparfunktion aufweisen. Wenn das Gerät keine Hauptfunktion ausführt und kein anderes energieverbrauchsrelevantes Produkt auf seine Funktionen angewiesen ist, muss die Stromsparfunktion das Gerät nach der kürzesten mit seiner vorgesehenen Verwendung zu vereinbarenden Zeit automatisch in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb versetzen. Diese Zeit darf 20 Minuten nicht überschreiten.

    Im vernetzten Bereitschaftsbetrieb kann das Gerät mithilfe der Stromsparfunktion automatisch in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder in einen anderen Zustand versetzt werden, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- oder Aus-Zustand nicht überschritten werden.

    Die Stromsparfunktion muss für alle Netzwerk-Ports des vernetzten Gerätes verfügbar sein.

    Sofern nicht alle Netzwerk-Ports deaktiviert sind, muss die Stromsparfunktion aktiviert sein, wenn das Gerät in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Nachdem das Gerät auf seine Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde, muss die Stromsparfunktion aktiviert werden, wenn einer der Netzwerk-Ports aktiviert wird.

    Das Gerät kann dem Nutzer die Möglichkeit bieten, die Stromsparfunktion zu deaktivieren. In diesem Fall muss der Nutzer davor gewarnt werden, dass diese Aktion zu einem höheren Energieverbrauch führt. Dieser Warnhinweis ist in die Handbücher aufzunehmen und gegebenenfalls auf den in das Gerät integrierten oder mit ihm verbundenen Displays bereitzustellen. Diese Möglichkeit darf nicht Teil des Installationsverfahrens für das Gerät sein und muss eine gesonderte Nutzeraktion am Gerät erfordern.

    Vernetzte Geräte mit Ausnahme von HiNA-Geräten müssen den Anforderungen gemäß Nummer 2 Buchstabe b entsprechen, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports vom Netzwerk getrennt und alle drahtlosen Netzwerk-Ports deaktiviert sind.

d)
Möglichkeit zur Deaktivierung drahtloser Netzwerkverbindungen:

Jedes vernetzte Gerät, das mit einem Drahtlos-Netzwerk verbunden werden kann, muss dem Nutzer die Möglichkeit bieten, die drahtlosen Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese Anforderung gilt nicht für Geräte, die für ihre vorgesehene Verwendung auf eine einzige drahtlose Netzwerkverbindung angewiesen sind und nicht über drahtgebundene Netzwerkverbindungen verfügen.

e)
Die Angabe „Standby” und ihre Übersetzungen in allen Amtssprachen der Union dürfen weder allein noch in Kombination mit anderen Informationen verwendet werden, um einen Zustand zu beschreiben, in dem das Gerät die Anforderungen gemäß Nummer 1 Buchstabe b oder c nicht erfüllt.

3.
Informationsanforderungen

a)
Die Handbücher für Endnutzer und die frei zugänglichen Websites der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten müssen, soweit zutreffend, für alle Geräte folgende Informationen enthalten:

1.
für jeden Aus-Zustand, Bereitschaftszustand (oder anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- oder Aus-Zustand nicht überschritten werden) und vernetzten Bereitschaftsbetrieb, in den das Gerät mithilfe der Stromsparfunktion oder eine ähnliche Funktion versetzt wird:

die Leistungsaufnahme in Watt, auf eine Dezimalstelle gerundet;

die Zeit, nach der das Gerät automatisch in den Bereitschaftszustand, den Aus-Zustand oder den vernetzten Bereitschaftsbetrieb umschaltet, in Minuten und auf die nächstliegende ganze Minute gerundet;

2.
die Leistungsaufnahme des Geräts im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports mit dem Netzwerk verbunden und alle drahtlosen Netzwerk-Ports aktiviert sind;
3.
Bei Geräten, die ein externes Netzteil benötigen, aber ohne ein solches in Verkehr gebracht werden, muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte Informationen über die technischen Merkmale des Produktmodells des externen Netzteils bereitstellen, das mit diesem Gerät zu verwenden ist.
4.
Hinweise zur Aktivierung und Deaktivierung drahtloser Netzwerk-Ports.

Alternativ können die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Informationen in den Handbüchern für Endnutzer in Form eines Links zu diesen Informationen auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten bereitgestellt werden.

b)
Für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 muss die technische Dokumentation folgende Angaben enthalten:

1.
Gerätekategorie:

Angabe, ob es sich um vernetzte oder nicht vernetzte Geräte handelt;

bei vernetzten Geräten Angabe, ob es sich um HiNA-Geräte, Geräte mit HiNA-Funktionen oder sonstige vernetzte Geräte handelt; fehlen diese Angaben, gilt das Gerät nicht als HiNA-Gerät oder Gerät mit HiNA-Funktionen;

2.
für jeden Aus-Zustand, Bereitschaftszustand und vernetzten Bereitschaftsbetrieb:

den angegebenen Wert der Leistungsaufnahme in Watt, auf eine Dezimalstelle gerundet;

die angewandte Messmethode;

eine Beschreibung, wie der Betriebsmodus des Geräts gewählt oder programmiert wurde;

die Abfolge, mit der der Zustand erreicht wird, in dem das Gerät automatisch den Betriebszustand wechselt;

Hinweise zur Bedienung des Geräts, z. B. Angaben, wie der Nutzer das Gerät in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb versetzen kann;

gegebenenfalls die voreingestellte Zeit, die das Gerät benötigt, um in den jeweils anwendbaren Stromsparmodus oder -zustand umzuschalten, in Minuten und auf die nächstliegende ganze Minute gerundet;

3.
für vernetzte Geräte:

die Anzahl und Art der Netzwerk-Ports und (mit Ausnahme drahtloser Netzwerk-Ports) die Angabe, wo sich diese Ports an dem Gerät befinden; insbesondere ist anzugeben, ob derselbe physische Netzwerk-Port zwei oder mehr Arten von Netzwerk-Ports umfasst;

die Angabe, ob alle Netzwerk-Ports deaktiviert sind, bevor das Gerät in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird;

die Angabe, ob es Ports gibt, die für ihre vorgesehene Verwendung auf aktive drahtgebundene Verbindungen angewiesen sind, und das Verfahren zur Deaktivierung dieser Ports;

die Leistungsaufnahme des Geräts im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports mit dem Netzwerk verbunden und alle drahtlosen Netzwerk-Ports aktiviert sind;

Hinweise zur Aktivierung und Deaktivierung drahtloser Netzwerk-Ports;

4.
für jede Art von Netzwerk-Port:

die Zeit, nach der das Gerät mithilfe der Stromsparfunktion in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb versetzt wird;

das für die Reaktivierung des Geräts verwendete Fernauslösesignal;

die (maximalen) Leistungsspezifikationen;

die (maximale) Leistungsaufnahme des Geräts im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, in den das Gerät mithilfe der Stromsparfunktion versetzt wird, wenn nur dieser Port für die Fernaktivierung verwendet wird;

das von dem Gerät verwendete Kommunikationsprotokoll;

5.
die Prüfbedingungen für Messungen:

Umgebungstemperatur;

Prüfspannung in V und Frequenz in Hz;

Klirrfaktor (THD) des Stromversorgungssystems;

Beschreibung der bei der elektrischen Prüfung verwendeten Instrumente, Prüfanordnung und Schaltungen;

6.
die Eigenschaften der Ausrüstung, mit der das Gerät auf Erfüllung der Anforderungen gemäß Nummer 2 Buchstaben a, b und c, soweit zutreffend, geprüft wird, einschließlich des angegebenen Wertes der Zeit, nach der das Gerät automatisch in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb, den Bereitschaftszustand, den Aus-Zustand oder einen anderen Zustand umschaltet, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder im Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, in Minuten und auf die nächstliegende ganze Minute gerundet.
7.
Falls die Anforderungen gemäß Nummer 2 Buchstaben a, b, c und d, soweit zutreffend, mit der vorgesehenen Verwendung des Geräts nicht vereinbar sind, ist dies hinreichend zu begründen. Die Notwendigkeit, eine oder mehrere Netzwerk-Verbindungen aufrechtzuerhalten oder auf ein Fernauslösesignal zu warten, gilt im Falle von Geräten, die vom Hersteller nicht als vernetzte Geräte definiert sind, nicht als hinreichende Begründung für eine Ausnahme von den Anforderungen gemäß Nummer 2 Buchstabe b. Für die Anforderungen gemäß Nummer 2 Buchstabe c muss bei der hinreichenden Begründung insbesondere belegt werden, warum eine Hauptfunktion stets aktiv bleiben muss; Darüber hinaus muss auf der Verpackung gegebenenfalls ausdrücklich angegeben sein, dass

a)
das Gerät nicht über einen Bereitschaftszustand oder einen in Bezug auf die Energieeffizienzanforderungen gleichwertigen Zustand, eine Stromsparfunktion oder die Fähigkeit zur Deaktivierung drahtloser Netzverbindungen verfügt;
b)
die Leistungsaufnahme des Geräts wahrscheinlich höher ist als bei anderen Gerätemodellen, die diese Funktionsanforderungen erfüllen.

8.
die Beschreibung der Hauptfunktionen des Geräts.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission vom 3. Oktober 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern (ABl. L 278 vom 12.10.2012, S. 1).

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