Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/838
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. März 2023
Für die Kommission, im Namen der Präsidentin,
Frans TIMMERMANS
Exekutiv-Vizepräsident
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