ANHANG VO (EU) 2023/853
Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Unter der Überschrift „II. Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)” wird Eintrag 10 (betreffend Rostam QASEMI) aus der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen” gestrichen.
- 2.
-
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen” ersetzt der folgende Eintrag den entsprechenden Eintrag in der Liste unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen” :
Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 12. Fajr Aviation Composite Industries Mehrabad Airport, PO Box 13445-885, Teheran, Iran Eine Tochtergesellschaft der Luftfahrtindustrie-Organisation Irans (IAIO) innerhalb des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL), die beide von der EU benannt wurden; diese Tochtergesellschaft stellt in erster Linie Verbundwerkstoffe für die Luftfahrtindustrie her.
Fajr Aviation Composite Industries stellt auch Drohnen her, die vorgeblich zur regionalen Destabilisierung eingesetzt werden.
26.7.2010
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.