Artikel 1 VO (EU) 2023/858

Artikel 2 der Verordnung (EU) 2018/196 erhält folgende Fassung, wobei das Sternchen und der dazugehörige Text als Fußnote formatiert werden:

Artikel 2

Ein Wertzoll von 0,164 % wird zusätzlich zu dem nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) geltenden Zoll auf die Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten eingeführt, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1).

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