Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/908
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. Mai 2023
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektorin
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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