Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/908

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. Mai 2023

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Generaldirektorin

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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