Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/916
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. April 2023
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Janusz Wojciechowski
Mitglied der Kommission
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