ANHANG VO (EU) 2023/918
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Teil A wird wie folgt geändert:
- (1)
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 88 zu Phenmedipham wird das Datum ersetzt durch 15. Februar 2025;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 97 zu S-Metolachlor wird das Datum ersetzt durch 15. November 2024;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 110 zu Milbemectin wird das Datum ersetzt durch 15. Februar 2025;
- (4)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 142 zu Ethephon wird das Datum ersetzt durch 15. November 2024;
- (5)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 145 zu Captan wird das Datum ersetzt durch 15. November 2024;
- (6)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 146 zu Folpet wird das Datum ersetzt durch 15. Februar 2025;
- (7)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 147 zu Formetanat wird das Datum ersetzt durch 15. Februar 2025;
- (8)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 150 zu Dimethomorph wird das Datum ersetzt durch 15. Februar 2025;
- (9)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 152 zu Metribuzin wird das Datum ersetzt durch 15. Februar 2025;
- (10)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 154 zu Propamocarb wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
- (11)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 156 zu Pirimiphos-methyl wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
- (12)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 158 zu Beflubutamid wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2026;
- (13)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 163 zu Benthiavalicarb wird das Datum ersetzt durch 15. November 2024;
- (14)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 164 zu Boscalid wird das Datum ersetzt durch 15. April 2026;
- (15)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 166 zu Fluoxastrobin wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
- (16)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 168 zu Prothioconazol wird das Datum ersetzt durch 15. August 2025;
- (17)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 215 zu Aclonifen wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2026;
- (18)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 217 zu Metazachlor wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2026;
- (19)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 297 zu Fluopicolid wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (20)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 301 zu Penoxsulam wird das Datum ersetzt durch 15. Mai 2026;
- (21)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 302 zu Proquinazid wird das Datum ersetzt durch 15. Mai 2026;
- (22)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 304 zu Metalaxyl wird das Datum ersetzt durch 30. September 2026;
- (23)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 316 zu Cycloxydim wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (24)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 322 zu Hymexazol wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (25)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 326 zu Indolyl-Buttersäure wird das Datum ersetzt durch 15. März 2026;
- (26)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 329 zu Clethodim wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (27)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 339 zu Dazomet wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (28)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 340 zu Metaldehyd wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (29)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 342 zu Fenazaquin wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (30)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 344 zu Diclofop wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (31)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 348 zu Paclobutrazol wird das Datum ersetzt durch 31. August 2026;
- (32)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 354 zu Flurochloridon wird das Datum ersetzt durch 15. März 2026.
- 2.
-
Teil B wird wie folgt geändert:
- (1)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 22 zu Metam wird das Datum ersetzt durch 30. November 2025;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 29 zu Trichoderma asperellum (Stamm T34) wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2025;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 31 zu Cyflumetofen wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2025;
- (4)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 32 zu Trichoderma atroviride Stamm I-1237 wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2025;
- (5)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 33 zu Ametoctradin wird das Datum ersetzt durch 31. Dezember 2025;
- (6)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 34 zu Mandipropamid wird das Datum ersetzt durch 31. Dezember 2025;
- (7)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 38 zu Helicoverpa armigera Nucleopolyhedrovirus wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2025;
- (8)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 42 zu Spodoptera littoralis Nucleopolyhedrovirus wird das Datum ersetzt durch 31. Oktober 2025.
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