ANHANG VO (EU) 2023/937

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt berichtigt:

a)
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird zwischen dem Eintrag für „Phosphatierte Maisstärke” und dem Eintrag für „Phosphatidylserin aus Fisch-Phospholipiden” folgender Eintrag eingefügt:

Phosphatierte Weizenstärke Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Phosphatierte Weizenstärke” .
Backwaren 15 %
Teigwaren
Frühstückscerealien
Getreideriegel

b)
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird zwischen dem Eintrag für „Phosphatierte Maisstärke” und dem Eintrag für „Phosphatidylserin aus Fisch-Phospholipiden” folgender Eintrag eingefügt:

Phosphatierte Weizenstärke

Beschreibung:

Aus Weizenstärke hergestelltes phosphatiertes Distärkephosphat (phosphatierte Weizenstärke) ist eine chemisch veränderte resistente Stärke, die gewonnen wird durch die Kombination chemischer Behandlungen zur Schaffung von Phosphatvernetzungen innerhalb von und zwischen einzelnen Stärkemolekülen.

Die neuartige Lebensmittelzutat ist ein weißes oder nahezu weißes rieselfähiges Pulver.

Merkmale/Zusammensetzung:

CAS-Nr.: 11120-02-8

Chemische Formel: (C6H10O5)n [(C6H9O5)2PO2H]x [(C6H9O5)PO3H2]y

n = Anzahl Glucoseeinheiten; x, y = Substitutionsgrade

Parameter Pulverform 1 Pulverform 2
Phosphatiertes Distärkephosphat (bezogen auf die Trockenmasse) ≥ 85 % ≥ 75 %
Nicht modifizierte Weizenstärke (bezogen auf die Trockenmasse) ≤ 15 % ≤ 25 %
Feuchtigkeit 9-12 %
Ballaststoffe insgesamt (bezogen auf die Trockenmasse) ≥ 76,0 % ≥ 66,0 %
Asche ≤ 3 %
Protein ≤ 0,5 %
Gesamtfettgehalt ≤ 0,50 % ≤ 0,34 %
Gebundener Restphosphor ≤ 0,4 % (als Phosphor)
pH (25%ige Suspension) 4,5-6,5

Schwermetalle:

Arsen: ≤ 1 mg/kg

Blei: ≤ 2 mg/kg

Quecksilber: ≤ 0,1 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtkeimzahl: ≤ 104 KBE/g

Hefen und Schimmelpilze insgesamt: ≤ 200 KBE/g

Escherichia coli: negativ

Salmonella spp.: negativ

KBE: Koloniebildende Einheiten

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