ANHANG VO (EU) 2023/943

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Cellobiose Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte
1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Cellobiose” .
2.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die Cellobiose enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Nahrungsergänzungsmittel nicht von Säuglingen und Kleinkindern verzehrt werden sollten.

Zugelassen am 1. Juni 2023. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: SAVANNA Ingredients GmbH, Dürener Straße 67, 50189 Elsdorf, Deutschland. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel Cellobiose nur von der SAVANNA Ingredients GmbH in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die geschützten wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder mit Zustimmung der SAVANNA Ingredients GmbH.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 1. Juni 2028.

Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die allgemeine Bevölkerung mit Ausnahme von Säuglingen und Kleinkindern 3 g/Tag
Trockenfleisch, Dosenfleisch, rohes gepökeltes (oder gewürztes) Fleisch oder gegartes gepökeltes (oder gewürztes) Fleisch 2 g/100 g
Frische Rohwurst oder Wurst(teil)konserven 2 g/100 g
Streichfähige Spezialitäten auf Fleischbasis 2 g/100 g
Streichfähige Spezialitäten auf Leberbasis 2 g/100 g
Trockenzubereitungen für Gewürzsoßen 40 g/100 g
Tafelsüßen in Pulverform 60 g/100 g
Tafelsüßen in Tablettenform 60 g/100 g

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Cellobiose

Beschreibung/Definition:

Cellobiose ist ein Disaccharid mit zwei durch eine β-(1–4)-glucosidische Bindung verbundenen Glucosemonomeren, das im Rahmen einer zweistufigen enzymatischen Reaktion und anschließender Reinigungsschritte aus Saccharose und Glucose hergestellt wird.

Merkmale/Zusammensetzung:

Cellobiose (Trockenmasse) (%): ≥ 99

Feuchtigkeit (%): < 1

Sonstige identifizierte Zucker (%): ≤ 1

Optische Drehung [α]D (c 10, Wasser): +33–36

Asche (g/100 g): < 0,1

Proteingehalt (g/100 g) < 0,01

Schwermetalle:

Arsen: < 0,1 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtzahl der aeroben Keime (KBE/g): ≤ 1000

Hefen und Schimmelpilze (KBE/g): ≤ 100

Salmonella (in 25 g): n. n.

Coliforme (KBE/g): ≤ 10

E. coli (in 10 g): n. n.

KBE: koloniebildende Einheiten

n. n.: nicht nachweisbar

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