Artikel 4 VO (EU) 2023/944
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1 Nummern 2, 3, 5 und 8 dieser Entscheidung gelten erst ab 1. Januar 2024.
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