Artikel 3 VO (EU) 2023/945

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Nummern 2, 4, 5 und 7 gelten ab dem 1. Januar 2024.

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