ANHANG III VO (EU) 2023/945
Anhang III wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Teil 1 erhält Nummer 13 folgende Fassung:
- 13.
- „Swaption” oder „Option auf einen Swap” bezeichnet einen Vertrag, der dem Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht gibt, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum oder Ausübungsdatum in der Zukunft abzuschließen.
- 2.
-
Tabelle 2.2 erhält folgende Fassung:
Tabelle 2.2
Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) Für jede einzelne Anleihe wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 13 Absatz 18 keinen liquiden Markt hat, wenn sie gekennzeichnet ist durch eine spezifische Kombination von Anleihetyp und Emissionsvolumen, wie in jeder Zeile der Tabelle angegeben. Anleihetyp Emissionsvolumen — RTS23#14 Öffentliche Anleihe
RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = EUSB
bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einem öffentlichen Emittenten ausgegeben wird, bei dem es sich handeln kann um:
- a)
- die Union;
- b)
- einen Mitgliedstaat, einschließlich Ministerium, Agentur oder Zweckgesellschaft eines Mitgliedstaats;
- c)
- eine öffentliche Einrichtung, die nicht unter den Buchstaben a und b aufgeführt ist.
unter (in EUR) 1000000000 Sonstige öffentliche Anleihe
RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = OEPB
bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einem der folgenden öffentlichen Emittenten ausgegeben wird:
- a)
- im Falle eines Mitgliedstaats, der als Bundesstaat organisiert ist, ein Mitglied des Bunds;
- b)
- eine Zweckgesellschaft für verschiedene Mitgliedstaaten;
- c)
- ein internationales Finanzinstitut mit Sitz in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, das den Zweck verfolgt, Finanzmittel zu mobilisieren und Finanzhilfe zu leisten zugunsten der eigenen Mitglieder, die mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert oder von solchen bedroht sind;
- d)
- die Europäische Investitionsbank;
- e)
- eine öffentliche Einrichtung, die nicht Emittent einer öffentlichen Anleihe gemäß vorstehender Zeile ist.
unter (in EUR) 500000000 Wandelschuld-verschreibung
RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CVTB
bezeichnet ein Instrument, das aus einer Anleihe oder einer verbrieften Schuldverschreibung mit eingebettetem Derivat besteht, wie eine Kaufoption der zugrunde liegenden Aktie unter (in EUR) 500000000 Pfandbrief
RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CVDB
bezeichnet eine Anleihe gemäß Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG während der Phasen S1 und S2 während der Phasen S3 und S4 unter (in EUR) 1000000000 unter (in EUR) 500000000 Unternehmensanleihe
RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CRPB
bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einer Societas Europaea ausgegeben wird, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates eingerichtet wurde(1), oder von einer Art von Gesellschaft gemäß den in Anhang I oder Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Kategorien(2) oder von einer gleichwertigen Gesellschaft in Drittländern während der Phasen S1 und S2 während der Phasen S3 und S4 unter (in EUR) 1000000000 unter (in EUR) 500000000 Anleihetyp Zu Zwecken der Bestimmung der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 13 Absatz 18 haben, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Anleihe
RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = OTHR
Bei einer Anleihe, die zu keinem der obigen Anleihetypen zählt, wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt hat - 3.
-
Tabelle 2.4 erhält folgende Fassung:
Tabelle 2.4
Anleihen (Anleihetypen ETC und ETN) — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anleihetyp Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittlicher Tagesumsatz (ADT)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Börsengehandelte Waren (ETC) - RTS2#3 = ETCS
Ein Schuldtitel, der gegen Direktinvestition durch den Emittenten in Waren- oder Warenderivatverträge ausgegeben wird. Der Preis der ETC hängt direkt oder indirekt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Instruments ab. ETC zeichnen passiv die Entwicklung der Ware oder der Warenindexe, auf welche sie sich beziehen, nach.
500000 EUR 10 Börsengehandelte Schuldverschreibungen (ETN) - RTS2#3 = ETNS
Ein Schuldtitel, der gegen Direktinvestition durch den Emittenten in das zugrunde liegende Instrument oder in zugrunde liegende Derivatverträge ausgegeben wird. Der Preis der ETN hängt direkt oder indirekt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Instruments ab. ETN zeichnen passiv die Entwicklung des Instruments, auf welches sie sich beziehen, nach.
500000 EUR 10 - 4.
-
Tabelle 3.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 3.1
SFP — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP) Test 1 — Bewertung der SFP-Anlageklasse Bewertung der SFP-Anlageklasse zu Zwecken der Bestimmung der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b haben — RTS2#3 = SFPS Geschäfte, die bei den Berechnungen der Werte im Zusammenhang mit den quantitativen Liquiditätskriterien zu Zwecken der Bewertung der SFP-Anlageklasse berücksichtigt werden Die SFP-Anlageklasse wird bewertet durch Anwendung der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
In allen SFP ausgeführte Geschäfte 300000000 EUR 500 Test 2 — SFP, die keinen liquiden Markt haben Wenn die Werte im Zusammenhang mit den quantitativen Liquiditätskriterien über den Schwellenwerten der quantitativen Liquidität, die zu Zwecken der Bewertung der SFP-Anlageklasse festgelegt werden, beide über den Schwellenwerten liegen, dann ist der Test 1 bestanden und der Test 2 wird durchgeführt. Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum
[quantitatives Liquiditätskriterium 3]
100000 EUR 2 80 % - 5.
-
Tabelle 4.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 4.1
Verbriefte Derivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Verbriefte Derivate bezeichnet ein übertragbares Wertpapier gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU, ausgenommen strukturierte Finanzprodukte, und umfasst mindestens: - (a.1)
-
„Plain Vanilla Covered Warrants” bezeichnet Wertpapiere, die von einem Finanzinstitut ausgegeben wurden und dem Inhaber das Recht aber nicht die Pflicht geben,
- (a)
- bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis und dem Ausübungspreis vom Verkäufer zu erhalten; oder
- (b)
- bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Marktpreis vom Käufer zu erhalten;
- (a.2)
-
„Optionsscheine” bezeichnen Wertpapiere, die von demselben Emittenten des zugrunde liegenden Titels ausgegeben wurden und dem Inhaber das Recht aber nicht die Pflicht geben,
- (a)
- bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis und dem Ausübungspreis vom Verkäufer zu erhalten; oder
- (b)
- bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Marktpreis vom Käufer zu erhalten;
- (b)
- „gedeckter Optionsschein” bezeichnet ein Zertifikat, das die Entwicklung des zugrunde liegenden Titels mit Leverage-Effekt nachvollzieht;
- (c)
- „exotischer gedeckter Optionsschein” bezeichnet einen Optionsschein, dessen Hauptanteil aus einer Kombination von Optionen besteht;
- (d)
- verhandelbare Rechte, deren zugrunde liegender Wert ein Nichteigenkapitalinstrument ist;
- (e)
- „Investmentzertifikat” bezeichnet ein Zertifikat, das die Entwicklung des zugrunde liegenden Titels ohne Leverage-Effekt nachvollzieht.
RTS2#3 = SDRV Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung bei allen verbrieften Derivaten wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben - 6.
-
Tabelle 5.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 5.1
Zinsderivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Zinsderivate jeder Vertrag, wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert, dessen zugrunde liegender Wert ein Zinssatz, eine Anleihe, ein Darlehen, ein Korb, ein Portfolio oder ein anderes Produkt ist, das die Entwicklung eines Zinssatzes, einer Anleihe oder eines Darlehens ausdrückt. Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung. Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium Anleihenfutures/-forwards
/ Future auf ein Anleihenfuture
/ Forward auf ein Anleihenfuture
Future auf ein Anleihenfuture
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FUTR
RTS2#16 = BOND
oder
Forward auf eine Anleihe
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FORW
RTS2#16 = BOND
oder
Future auf ein Anleihenfuture
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FUTR
RTS2#16 = BNFD
oder
Forward auf ein Anleihenfuture
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FORW
RTS2#16 = BNFD
Eine Anleihenfuture-/Anleihenforward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#17) — Emittent des Basiswerts
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#18) — Laufzeit der zugrunde liegenden Anleihe, gemäß folgender Definition:
kurzfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren hat, wird sie als kurzfristig betrachtet
mittelfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von 4 bis 8 Jahren hat, wird sie als mittelfristig betrachtet
langfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von 8 bis 15 Jahren hat, wird sie als langfristig betrachtet
ultralangfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von mehr als 15 Jahren hat, wird sie als ultralangfristig betrachtet
Segmentierungskriterium 3 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Future ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
5000000 EUR 10 Wenn für eine Unterklasse festgestellt wird, dass sie für ein spezifisches Laufzeitband einen liquiden Markt hat und die Unterklasse für das nächste Laufzeitband keinen liquiden Markt hat, gilt der Vertrag des ersten Folgemonats als ein Vertrag mit liquidem Markt ab zwei Wochen vor Ablauf des Vormonats. Anleihenoption
/ Option auf eine Anleihenoption
/ Option auf ein Anleihenfuture
Anleihenoption
Option auf eine Anleihenoption
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#16 = BOND
oder
Option auf eine Anleihenoption
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#16 = BOND
oder
Option auf ein Anleihenfuture
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#16 = BNFD
eine Anleihenoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#22) — letzte zugrunde liegende Anleihe
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
5000000 EUR 10 IR Futures und FRA/ Future auf ein Zins-Future/ Forward Rate Agreement auf ein Zins-Future
Future auf ein Zins-Future
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FUTR
RTS2#16 = INTR
oder
Forward Rate Agreement
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FRAS
RTS2#16 = INTR
oder
Future auf ein Zins-Future
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FUTR
RTS2#16 = IFUT
oder
Forward Rate Agreement auf ein Zins-Future
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = FRAS
RTS2#16 = IFUT
eine Zins-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#24) — zugrunde liegender Zinssatz
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#25) — Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
500000000 EUR 10 Wenn für eine Unterklasse festgestellt wird, dass sie für ein spezifisches Laufzeitband einen liquiden Markt hat und die Unterklasse für das nächste Laufzeitband keinen liquiden Markt hat, gilt der Vertrag des ersten Folgemonats als ein Vertrag mit liquidem Markt ab zwei Wochen vor Ablauf des Vormonats. IR-Optionen
/Option auf ein Zins-Future/FRA
/Option auf eine Zinsoption
/Option auf eine Option auf ein Zins-Future/FRA
/Option auf ein Zins-Future/FRA//'Option auf eine Zinsoption
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#16 = IFUT
oder
/IR Option//'Option auf eine Option auf ein Zins-Future/FRA
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#16 = INTR
eine Zinsoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#24) — zugrunde liegender Zinssatz
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#25) — Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
500000000 EUR 10 Swaptions
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWPT
eine Swaptionunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#16) — Typ des zugrunde liegenden Swaps gemäß folgender Definition: Fixed-to-Fixed Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swap [RTS2#16 = XXSC]
Fixed-to-Float Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swap [RTS2#16 = XFSC]
Float-to-Float Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swap [RTS2#16 = FFSC]
Inflation Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap [RTS2#16 = IFSC]
OIS Single Currency Swap und Futures/Forwards auf OIS Single Currency Swap [RTS2#16 = OSSC]
Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swap [RTS2#16 = XXMC]
Fixed-to-Float Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swap [RTS2#16 = XFMC]
Float-to-Float Multi-Currency Swap und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swap [RTS2#16 = FFMC]
Inflation Multi-Currency Swap und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap [RTS2#16 = IFMC]
OIS Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf OIS Multi-Currency Swap [RTS2#16 = OSMC]
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#20) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#22 oder RTS2#23) — Inflationsindex, wenn der zugrunde liegende Swap-Typ entweder ein Inflation Single Currency Swap oder ein Inflation Multi-Currency Swap ist
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#21) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 5 Jahre
Laufzeitband 5: 5 Jahre < Fälligkeit ≤ 10 Jahre
Laufzeitband 6: mehr als 10 Jahre
500000000 EUR 10 Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf unterschiedliche Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows der einen Seite durch einen festen Zinssatz und die Cashflows der anderen Seite durch einen variablen Zinssatz bestimmt werden.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = XFMC
eine Fixed-to-Float-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Float-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Float-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch variable Zinssätze bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = FFMC
Eine Float-to-Float-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch feste Zinssätze bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = XXMC
Eine Fixed-to-Fixed-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows mindestens einer der beiden Seiten durch einen Overnight Index Swap (OIS)-Satz bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = OSMC
Eine Overnight Index Swap (OIS) Multi Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Inflation „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Inflation „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien Cashflows in verschiedenen Währungen austauschen und die Cashflows mindestens einer Seite durch eine Inflationsrate bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = IFMC
Eine Inflations-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Fixed-to-Float „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Float „Single Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows der einen Seite durch einen festen Zinssatz und die der anderen durch einen variablen Zinssatz bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = XFSC
Eine Fixed-to-Float-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Float-to-Float „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Float-to-Float „Single Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch variable Zinssätze bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = FFSC
Eine Float-to-Float-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch feste Zinssätze bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = XXSC
Eine Fixed-to-Fixed-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Overnight Index Swap (OIS) „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Overnight Index Swap (OIS) „Single Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows mindestens einer der beiden Seiten durch einen Overnight Index Swap (OIS)-Satz bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = OSSC
Eine Overnight Index Swap (OIS) Single Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Inflation „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Inflation „Single Currency Swaps”
Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien Cashflows in ein und derselben Währung austauschen und die Cashflows mindestens einer Seite durch eine Inflationsrate bestimmt werden
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS
RTS2#16 = IFSC
Eine Inflations-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 10 Anlageklasse — Zinsderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Zinsderivate
Ein Zinsderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = INTR
RTS2#5 = OTHR
Für jedes sonstige Zinssatzderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 7.
-
Tabelle 6.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 6.1
Eigenkapitalderivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Eigenkapitalderivate jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummer 4 in Bezug auf:
- (a)
- eine oder mehrere Aktien, Aktienzertifikate, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind;
- (b)
- ein Aktienindex, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Aktien- Index-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = STIX
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Aktienindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = STIX
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Aktienoptionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = SHRS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Aktien-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = SHRS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Aktien-Dividenden-Optionen
Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = DVSE
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Aktien-Dividenden-Futures/Forwards
Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = DVSE
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Dividendenindex-Optionen
Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = DIVI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Dividendenindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Dividendenindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = DIVI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Dividendenindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Volatilitätsindex-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = VOLI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Volatilitätsindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Volatilitätsindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = VOLI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Volatilitätsindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben ETF-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = ETFS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben ETF-Futures/-Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = ETFS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditäts-kriterium 2]
Swaps
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = SWAP
Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) — Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
50000000 EUR Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert Parameter Renditevarianz/Volatilität Parameter Dividendenrendite Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Portfolio Swaps
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = PSWP
Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) — Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
50000000 EUR 15 Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Eigenkapitalderivate — ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OTHR
Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 8.
-
Tabelle 7.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 7.1
Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Warenderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte nicht erreicht Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Metall-Waren-Futures/Forwards
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „METL” und [RTS2#5 = „FUTR” oder „FORW” ]
Eine Metall-Waren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:
10000000 EUR 10 Edelmetalle Nichtedelmetalle Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Metall-Waren-Optionen
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „METL” und RTS2#5 = „OPTN”
Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
10000000 EUR 10 Edelmetalle Nichtedelmetalle Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Metall-Waren-Swaps
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „METL” und RTS2#5 = „SWAP”
Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps
Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges
Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
10000000 EUR 10 Edelmetalle Nichtedelmetalle Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Energiewaren-Futures/Forwards
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „NRGY” und [RTS2#5 = „FUTR” oder „FORW” ]
Eine Energiewaren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward
Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen]
Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen
Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:
10000000 EUR 10 Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Energiewaren-Optionen
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „NRGY” und RTS2#5 = „OPTN”
Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option
Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen]
Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen
Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
10000000 EUR 10 Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Energiewaren-Swaps
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „NRGY” und RTS2#5 = „SWAP”
Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps
Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges
Segmentierungskriterium 5 — [gestrichen]
Segmentierungskriterium 6 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen
Segmentierungskriterium 7 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
10000000 EUR 10 Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „AGRI” und [RTS2#5 = „FUTR” oder „FORW” ]
Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
10000000 EUR 10 Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „AGRI” und RTS2#5 = „OPTN”
Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
10000000 EUR 10 Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „AGRI” und RTS2#5 = „SWAP”
Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps
Segmentierungskriterium 3 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
10000000 EUR 10 Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Warenderivate Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 9.
-
Tabelle 8.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 8.1
Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Devisenderivate Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditäts-kriterium 1]
Durch-schnittliche tägliche Anzahl an Handels-geschäften
[quantita-tives Liquiditäts-kriterium 2]
Nicht lieferbarer Forward (NDF)
Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = FORW
RTS2#26 = NDLV
Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei nicht lieferbaren Forward (NDF) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Lieferbarer Forward (DF)
Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = FORW
RTS2#26 = DLVB
Eine lieferbarer Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO)
Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#26 = NDLV
Eine nicht lieferbare Devisenoptions-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) – zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Lieferbare Devisenoption (DO)
Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#26 = DLVB
Eine lieferbarer Devisenoptions-Unterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS)
Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = SWAP
RTS2#26 = NDLV
Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Lieferbare Devisen-Swaps (DS)
Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = SWAP
RTS2#26 = DLVB
Eine lieferbarer Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Devisen-Futures
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = FUTR
Eine Devisen-Future-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche
Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Anlageklasse — Devisenderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Devisenderivate
Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = OTHR
Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 10.
-
Die Tabellen 9.1, 9.2 und 9.3 werden durch Folgendes ersetzt:
Tabelle 9.1
Kreditderivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Kreditderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung. Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantita-tives Liquiditäts-kriterium 1]
Durch-schnitt-liche tägliche Anzahl an Han-delsge-schäf-ten
[quanti-tatives Liquidi-tätskri-terium 2]
On-the-Run-Status Index
[zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium]
Index Credit Default Swap (CDS) — ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#34) – zugrunde liegender Index
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#42) – Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
200000000 EUR 10 Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:
- (1)
- er befindet sich während des gesamten Zeitraum im Status „on-the-run”
- (2)
- er befindet sich während der ersten 30 Arbeitstage im Status „1x off-the-run”
Ein „on-the-run” -Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet.
„1x off-the-run status” bezeichnet die Version (Serie) des Index, die unmittelbar vor der On-the-run-Version (Serie) liegt. Eine Version (Serie) ist dann nicht mehr „on-the-run” und wird zu „1x off-the-run” , wenn die neueste Version (Serie) des Index eingerichtet wird.
Single Name Credit Default Swap (CDS) — ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit eines Emittenten der Finanzinstrumente und dem Auftreten von Kreditereignissen
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
- a)
- die Union;
- b)
- einen Mitgliedstaat, einschließlich Ministerium, Agentur oder Zweckgesellschaft eines Mitgliedstaats;
- c)
- eine öffentliche Einrichtung, die nicht unter den Buchstaben a und b aufgeführt ist;
- d)
- im Falle eines Mitgliedstaats, der als Bundesstaat organisiert ist, ein Mitglied des Bunds;
- e)
- eine Zweckgesellschaft für verschiedene Mitgliedstaaten;
- f)
- ein internationales Finanzinstitut mit Sitz in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, das den Zweck verfolgt, Finanzmittel zu mobilisieren und Finanzhilfe zu leisten zugunsten der eigenen Mitglieder, die mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert oder von solchen bedroht sind;
- g)
- die Europäische Investitionsbank;
- h)
- eine öffentliche Einrichtung, die nicht Emittent einer öffentlichen Anleihe gemäß den Buchstaben a bis c ist.
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#41) – zugrunde liegende Bezugseinrichtung
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#39) – Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition:
„Emittent öffentlicher Art” bezeichnet entweder:
„privater Emittent” bezeichnet einen Emittenten, der kein Emittent öffentlicher Art ist.
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#42) – Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
10000000 EUR 10 Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt CDS Index-Optionen — eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDS-Index ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Eine CDS-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) – CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0–6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0–6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet
Single Name CDS-Optionen — eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) – Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben
Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0–6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0–6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet
Anlageklasse — Kreditderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Kreditderivate — ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT RTS2#5 = OTHR
Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht Tabelle 9.2
Kreditderivate– Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse — Kreditderivate Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel Handel — Perzentil Schwellenwert Handel — Perzentil Schwellenwert Handel — Perzentil Volumen — Perzentil Schwellenwert Handel — Perzentil Volumen — Perzentil Schwellenwert Index Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2500000 EUR 70 5000000 EUR 80 60 7500000 EUR 90 70 10000000 EUR 30 40 50 60 Single Name Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2500000 EUR 70 5000000 EUR 80 60 7500000 EUR 90 70 10000000 EUR 30 40 50 60 CDS Index-Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2500000 EUR 70 5000000 EUR 80 60 7500000 EUR 90 70 10000000 EUR 30 40 50 60 Single Name CDS-Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2500000 EUR 70 5000000 EUR 80 60 7500000 EUR 90 70 10000000 EUR 30 40 50 60 Tabelle 9.3
Kreditderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse — Kreditderivate Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Index Credit Default Swap (CDS) 2500000 EUR 5000000 EUR 7500000 EUR 10000000 EUR Single Name Credit Default Swap (CDS) 2500000 EUR 5000000 EUR 7500000 EUR 10000000 EUR CDS Index-Optionen 2500000 EUR 5000000 EUR 7500000 EUR 10000000 EUR Single Name CDS-Optionen 2500000 EUR 5000000 EUR 7500000 EUR 10000000 EUR Sonstige Kreditderivate 2500000 EUR 5000000 EUR 7500000 EUR 10000000 EUR - 11.
-
Tabelle 10.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 10.1
C10-Derivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — C10-Derivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Frachtderivate
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU
RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „FRGT”
Eine Frachtderivatunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#5) — Vertragstyp: Futures oder Optionen
Segmentierungskriterium 2 (RTS23#36) — Frachtart
Segmentierungskriterium 3 (RTS2#37) — Fracht-Untertyp
Segmentierungskriterium 4 (RTS2#12) — Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp
Segmentierungskriterium 5 (RTS2#13) — Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt
Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 9 Monate
Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr
Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre
Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre
…
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre
10000000 EUR 10 Anlageklasse — C10-Derivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige C10-Derivate
ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachtderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat-Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Swap mit Parameter-Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrenditevolatilität
Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 12.
-
Tabelle 11.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 11.1
CFD — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Qualitatives Liquiditätskriterium Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Währungs-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = CURR
Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen
RTS2#30 und RTS2#31
50000000 EUR 100 Waren-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = COMM
Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#35 und RTS23#36 und RTS23#37
50000000 EUR 100 Aktien-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = EQUI
Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#26
Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht Anleihen-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = BOND
Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#26
Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. CFD auf Aktien-Future/Forward
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = FTEQ
Ein CFD auf eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag
RTS23#26
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert ein Aktien-Future/Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. CFD auf eine Aktienoption
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = OPEQ
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#26
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige CFD Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = OTHR
Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 13.
-
Tabelle 12.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 12.1
Emissionszertifikate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Emissionszertifikate Unteranlageklasse Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
EU-Zertifikate (EUA)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3) (Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAE
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAA
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = CERE
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Emissionsreduktionseinheiten (ERU)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = ERUE
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Sonstige Emissionszertifikate
Ein Emissionszertifikat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = OTHR
Für jedes sonstige Emissionszertifikat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht - 14.
-
Tabelle 13.1 erhält folgende Fassung:
Tabelle 13.1
Emissionszertifikatderivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse — Emissionszertifikatderivate Unteranlageklasse Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAE
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAA
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = CERE
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = ERUE
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5 Sonstige Emissionszertifikatderivate
Ein Emissionszertifikatderivat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = OTHR
Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. L 294 vom 10.11.2001, S. 1).
- (2)
Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19).
- (3)
Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).
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