Artikel 39 VO (EU) 2023/988
Verbandsklagen
Die Richtlinie (EU) 2020/1828 ist auf Verbandsklagen gegen Verstöße von Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen gegen Bestimmungen dieser Verordnung, die den Kollektivinteressen von Verbrauchern schaden oder schaden können, anwendbar.
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