Artikel 3 VO (EU) 2023/989
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 12. Juni 2024.
Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 gelten jedoch ab dem 12. Juni 2023.
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