Artikel 1 VO (EU) 2023/999

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung des in Anhang I beschriebenen Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Stamm AM65-52 wird unter den im genannten Anhang genannten Bedingungen erneuert.

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