ANHANG I VO (EU) 2023/999

Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen

Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Stamm AM65-52

Kultursammlung: Nr. ATCC 1276

Entfällt Keine wesentlichen Verunreinigungen 1. Juli 2023 30. Juni 2038

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des Überprüfungsberichts zu Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Stamm AM65-52 und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen.

Bei dieser Gesamtbewertung achten die Mitgliedstaaten insbesondere auf Folgendes:

den Schutz von Anwendern und Arbeitnehmern unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Mikroorganismen per se als potenzielle Allergene betrachtet werden;

die Zusicherung des Herstellers, dass die Umweltbedingungen und die Qualitätskontrollanalyse während des Herstellungsprozesses strikt beachtet werden, um die Einhaltung der Grenzwerte für mikrobiologische Kontamination gemäß der Arbeitsunterlage SANCO/12116/2012(2) zu gewährleisten;

den Schutz wilder Bestäuber und von Wasserorganismen (z. B. wirbellose Wassertiere, insbesondere der Ordnung Diptera) bei Verwendung im Freiland. Die Anwendungsbedingungen müssen, falls zutreffend, angemessene Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen.

Die Anwendungsbedingungen müssen Maßnahmen zur Risikominderung umfassen, etwa:

angemessene persönliche Schutzausrüstung für Anwender, die Produkte mit Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Stamm AM65-52 verwenden;

bei einer Genehmigung für Verwendungszwecke bei essbaren Kulturpflanzen einen Mindestzeitraum von drei Tagen zwischen der Anwendung von Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Stamm AM65-52 enthaltenden Pflanzenschutzmitteln und der Ernte von für den Frischverzehr verwendeten essbaren Kulturpflanzen, es sei denn, die verfügbaren Rückstandsdaten auf der Grundlage von Messungen oder Schätzungen zeigen bei der Ernte einen Gehalt an Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Stamm AM65-52 unter 105 KBE/g.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind in dem Bericht im Hinblick auf die Erneuerung enthalten.

(2)

pesticides_ppp_app-proc_guide_phys-chem-ana_microbial-contaminant-limits.pdf (europa.eu).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.