Artikel 1 VO (EU) 2024/1070
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für Masthühner, Masttruthühner, sonstiges Geflügel und Schweine verlängert.
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