Artikel 11 VO (EU) 2024/1103
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2025.
Artikel 6 gilt jedoch ab dem 9. Mai 2024.
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