Artikel 9 VO (EU) 2024/1103
Überprüfung
Bis zum 9. Mai 2029 überprüft die Kommission diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags vor.
Dabei prüft sie insbesondere,
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ob strengere Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen festgelegt werden sollten;
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ob die Toleranzen für die Nachprüfung geändert werden sollten;
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ob die Korrekturfaktoren zur Bewertung des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrads von Einzelraumheizgeräten weiterhin gültig sind;
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ob eine Zertifizierung durch Dritte eingeführt werden sollte;
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ob Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für den Einsatz im Freien bestimmt sind, Saunaöfen und Regelungssoftware in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden sollten;
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ob im Einklang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft zusätzliche Anforderungen an die Ressourceneffizienz festgelegt werden sollten, einschließlich der Frage, ob mehr Ersatzteile verfügbar sein sollten und ob Anforderungen in Bezug auf kritische Rohstoffe und zusätzliche Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen festgelegt werden sollten;
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ob sich die Lebensdauer von Einzelraumheizgeräten durch die Einführung modernerer Regler verringert hat und ob die Anforderungen an Regler und deren Anwendung überarbeitet werden sollten, um für eine möglichst lange Lebensdauer zu sorgen;
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ob zusätzliche Anforderungen an die Aufrüstbarkeit von Reglern festgelegt werden sollten.
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