Artikel 96 VO (EU) 2024/1143
Aufhebung und Ersetzung delegierter Rechtsakten und Durchführungsrechtsakte
Die Kommission hebt, sofern notwendig, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 oder auf der Grundlage der in den Artikeln 84 und 85 der vorliegenden Verordnung genannten Bestimmungen erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf oder ersetzt sie, soweit dies erforderlich ist, um sie mit den in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Befugnissen in Einklang zu bringen.
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