Artikel 1 VO (EU) 2024/1348

Gegenstand

Mit der vorliegenden Verordnung wird ein gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und den Entzug internationalen Schutzes im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1347 eingeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.