ANHANG II VO (EU) 2024/1364

ZU ÜBERWACHENDE, ZU ERFASSENDE UND DER EUROPÄISCHEN DATENBANK ÜBER RECHENZENTREN ZU ÜBERMITTELNDE WESENTLICHE LEISTUNGSINDIKATOREN SOWIE MESSMETHODEN

Die Betreiber von Rechenzentren bewahren die Aufzeichnungen über die verwendeten Messpunkte und Messgeräte für jede Überwachung mindestens zehn Jahre lang auf. Es müssen die folgenden wesentlichen Leistungsindikatoren überwacht, erfasst und an die Europäische Datenbank über Rechenzentren übermittelt werden:

1.
Energie- und Nachhaltigkeitsindikatoren

a)
Leistungsbedarf für die installierte Informationstechnologie (PDIT, in kW) gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2. Hat sich der Leistungsbedarf für die installierte Informationstechnologie im Berichtszeitraum geändert, so ist ein gewichteter Durchschnitt zu verwenden.

Kann der Leistungsbedarf für die installierte Informationstechnologie nicht bestimmt werden, so kann der Nennleistungsbedarf (in kW) für die IT des Rechenzentrums gemäß der Definition in Artikel 2 verwendet werden. Hat sich der Nennleistungsbedarf für die IT des Rechenzentrums im Berichtszeitraum geändert, so ist ein gewichteter Durchschnitt zu verwenden.

Das meldende Rechenzentrum gibt an, welche Messgröße es für seine Meldung verwendet.

b)
Gesamtnutzfläche des Rechenzentrums (SDC in Quadratmetern).

Wenn die Struktur, in der das Rechenzentrum untergebracht ist, eine andere Hauptfunktion hat (z. B. Bürogebäude), ist der Wert der SDC auf die Summe der Nutzfläche, die von dem Rechnerraum bzw. den Rechnerräumen des Rechenzentrums genutzt wird, plus der Nutzfläche, die von den für den ordnungsgemäßen Betrieb des Rechenzentrums erforderlichen Geräten genutzt wird, zu beschränken.

Wenn diese Geräte auch die anderen Funktionen der Strukturerfüllen (z. B. als gemeinsames Kühlsystem für die gesamte Struktur), ist für die Berechnung des vorstehenden Unterabsatzes ein prozentualer Anteil der von diesen Geräten genutzten Fläche zu verwenden, der den Nennleistungsbedarf des Rechnerraums bzw. der Rechnerräume des Rechenzentrums widerspiegelt.

Belegt das Rechenzentrum eine Struktur, dann entspricht der Wert der SDC der Nutzfläche dieser Struktur.

Wenn das Rechenzentrum eine Gruppe von Strukturen belegt, entspricht der Wert der SDC der Summe der Nutzflächen aller Strukturen.

c)
Rechnerraumfläche des Rechenzentrums (SCR in Quadratmetern).

Wenn das Rechenzentrum eine Gruppe von Strukturen belegt, entspricht der Wert der SCR der Summe der Rechnerraumfläche aller Strukturen.

d)
Der Gesamtenergieverbrauch (EDC in kWh) des meldenden Rechenzentrums wird gemäß der Definition und nach der Methode der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-2 oder gemäß einer gleichwertigen Norm gemessen.

Der Gesamtenergieverbrauch umfasst die Nutzung von Strom, Brennstoffen und anderen Energiequellen, die für die Kühlung eingesetzt werden.

Der Betrag des EDC aus Backup-Generatoren (EDC-BG in kWh), ist getrennt zu messen.

Der Gesamtenergieverbrauch wird am Eingang des Rechenzentrumsystems vor der Schaltanlage für die Versorgungsübertragung gemessen. Die Messpunkte werden an der primären und sekundären Energieversorgung und bei jeder zusätzlichen Versorgung, z. B. bei der Backup-Erzeugung, gesetzt.

Ist eine Kraft-Wärme-Kopplung oder eine Absorptionskälteanlage in das System integriert, muss der Messpunkt zur Messung des verbrauchten Brennstoffs am Eingangspunkt der Kraft-Wärme-Kopplungs- oder Absorptionskälteanlage liegen. Sollten sich diese Anlagen außerhalb des Systems befinden, so müssen sich die Messpunkte im Fall der Kraft-Wärme-Kopplung an den Strom- und Wärmeausgängen und im Fall der Absorptionskälteanlage am Ausgang der Kühlung befden.

e)
Der Gesamtenergieverbrauch der IT-Geräte (EIT in kWh) wird nach der Methode der Kategorie 1 für die Berechnung der Kennzahl zur eingesetzten Energie (Power Usage Effectiveness, PUE) gemäß der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-2 oder gemäß einer gleichwertigen Norm gemessen. Die Rechenzentren messen den kombinierten jährlichen Energieverbrauch bei jedem unterbrechungsfreien Stromversorgungssystem (USV), das mit den IT-Geräten des Rechenzentrums verbunden ist.

Bei Rechenzentren ohne USV, z. B. Gleichstrom-Rechenzentren, kann der EIT an der mit den IT-Geräten des Rechenzentrums verbundenen Stromverteilungseinheit (Power Distribution Unit, PDU) oder nach der Methode der Kategorie 2 für die Berechnung der PUE gemäß der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-2 oder an einem Messpunkt, den die Rechenzentren festlegen, gemessen werden.

Abbildung 1 veranschaulicht ein allgemeines Schema der Überwachung und der Messpunkte in einem Rechenzentrum, in dem Messstellen für den Gesamtenergieverbrauch und den Gesamtenergieverbrauch der IT-Geräte angegeben sind.

bildung 1

Messung des Energieverbrauchs

f)
Stromnetz-Funktionen — Informationen darüber, ob Funktionen, die die Stabilität, Zuverlässigkeit und Resilienz des Stromnetzes unterstützen, vom Rechenzentrum bereitgestellt werden, wie z. B. Verlagerungen von Lastspitzen oder feste Frequenzreaktionen (Firm Frequency Response, FFR).
g)
Durchschnittliche Batteriekapazität (CBtG in kW) — die durchschnittliche Kapazität der Batterien des Rechenzentrums, die dem Netz über einen entsprechenden Markt oder über Verträge über Stromnetz-Funktionen angeboten wurden.
h)
Der Gesamtwassereinsatz (WIN in Kubikmetern) ist gemäß der Definition in der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-9 und unter Verwendung der darin festgelegten Methode gemäß der WUE-Kategorie 2 oder, falls dies nicht möglich ist, der in Kategorie 1 oder einer gleichwertigen Norm festgelegten Methode zu messen. Die Rechenzentren messen alle Wassermengen, die über die Grenzen des Rechenzentrums in das Rechenzentrum gelangen und für die Funktionen des Rechenzentrums, auch in Bezug auf Umwelt-, Energie-, Sicherheits- und Informationstechnologien, genutzt werden.

Das meldende Rechenzentrum gibt an, welche WUE-Kategorie es für seine Meldung verwendet.

Abbildung 2 veranschaulicht ein allgemeines Schema der Überwachung und der Messpunkte in einem Rechenzentrum, einschließlich der Messstellen für ERES-OS, WIN und EREUSE.

Abbildung 2

Messung des Wassereinsatzes und der Abwärmenutzung

i)
Der gesamte Trinkwassereinsatz (WIN-POT in Kubikmetern) wird gemäß der Definition in der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-9 und unter Verwendung der darin festgelegten Methode gemäß der WUE-Kategorie 1 oder gemäß einer gleichwertigen Norm gemessen. Die Rechenzentren messen alle Trinkwasserquellen, aus denen Wasser über die Grenzen des Rechenzentrums in das Rechenzentrum hineingelangt, das für die Funktionen des Rechenzentrums, auch in Bezug auf Umwelt-, Energie-, Sicherheits- und Informationstechnologien, genutzt wird.

Wenn die Struktur, in der das Rechenzentrum untergebracht ist, eine andere Hauptfunktion hat, sind die Werte für WIN und WIN-POT auf die Wassernutzung der Geräte im Rechnerraum bzw. in den Rechnerräumen des Rechenzentrums und der für den Betrieb des Rechenzentrums erforderlichen Geräte (oder die geschätzte Wassernutzung dieser Geräte) zu beschränken.

j)
Die Abwärmenutzung (EREUSE in kWh) wird gemäß der Definition in der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-6 und unter Verwendung der darin festgelegten Methode oder gemäß einer gleichwertigen Norm gemessen. Die Rechenzentren messen die Wärme, die außerhalb der Grenzen des Rechenzentrums genutzt oder wiederverwendet wird und die Energie, die außerhalb der Grenzen des Rechenzentrums benötigt wird, teilweise oder vollständig ersetzt.

Wie die Grenzen des Rechenzentrums festgelegt werden, ist ein wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Messung dieses Indikators, da nur Energie zählt, die außerhalb der Grenzen des Rechenzentrums wiederverwendet wird. Abbildung 2 enthält ein Schema zur Festlegung der Grenzen des Rechenzentrums, die durch eine Umgrenzung und die darin enthaltenen Räume und Geräte beschrieben werden.

Die wiederverwendete Energie wird an der Grenze des Rechenzentrums an der Stelle gemessen, an der die bereitgestellte Energie zur Nutzung durch einen anderen Verbraucher abgegeben wird.

Wird ein Teil der Abwärme für die Kühlung des Rechenzentrums wiederverwendet, so muss dieser Teil von der Abwärmenutzung abgezogen werden, d. h., indem der Anteil des im Rechenzentrum verwendeten Durchflusses des Kühlfluids abgezogen wird.

k)
Die durchschnittliche Abwärmetemperatur (TWH in Grad Celsius) wird als die über das Jahr und über jeden Messpunkt gemittelte Temperatur des zur Kühlung der Informations- und Kommunikationstechnologiegeräte im Rechnerraum des Rechenzentrums verwendeten Fluids gemessen.

Die Abwärmetemperatur wird an dem Punkt gemessen, an dem das erwärmte Fluid in den/die Wärmetauscher an der Grenze des Rechnerraums des Rechenzentrums eintritt (Abbildung 3). Bei Rechenzentren mit Wärmerückgewinnung befindet sich dieser Punkt am Wärmerückgewinnungstauscher. Erfolgt keine Wärmerückgewinnung, so wird die Messung an jedem Wärmetauscher an der Grenze des Rechnerraums des Rechenzentrums vorgenommen, der Wärme von den IT-Geräten abführt.

Abbildung 3

Messung der Abwärmetemperatur

l)
Der mittlere Sollwert der Ansauglufttemperatur der IT-Geräte (TIN in Grad Celsius) ist als mittlere Sollwerttemperatur in allen Rechnerräumen des Rechenzentrums zu messen, die als Sollwertbefehl, gemittelt über das Jahr, für das Kühlsystem festgelegt wird, das für die IKT-Geräte in den Rechnerräumen des Rechenzentrums verwendet wird.
m)
Arten von Kältemitteln, die in den Kühl- und Klimaanlagen innerhalb der Rechnerraumfläche des Rechenzentrums verwendet werden, wobei als die jeweilige Art von Kältemittel die gebräuchliche Bezeichnung oder industrielle Bezeichnung des Kältemittels gemäß den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) anzugeben ist.
n)
Kühlgradtage ( „CDD” in Gradtagen) werden als Anzahl der Kühlgradtage für den Standort des meldenden Rechenzentrums während des letzten Kalenderjahres unter Anwendung der von Eurostat und der Gemeinsamen Forschungsstelle(2) verwendeten Methode oder einer gleichwertigen Methode(3) und mit einer Basistemperatur von 21 Grad Celsius bestimmt. Zur Bestimmung der Kühlgradtage sind frei zugängliche Quellen zu verwenden.
o)
Der Gesamtverbrauch an erneuerbaren Energien (ERES-TOT in kWh) wird gemäß der Definition in der Norm CEN/Cenelec EN 50600-4-3 und unter Verwendung der darin festgelegten Methode oder gemäß einer gleichwertigen Norm bestimmt. ERES-TOT ist die Summe aus ERES-GOO, ERES-PPA und ERES-OS, wie nachstehend definiert.
p)
Der Gesamtverbrauch an erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen (ERES-GOO in kWh) wird als Summe der vom meldenden Rechenzentrum erworbenen und eingezogenen Herkunftsnachweise bestimmt. Das Rechenzentrum misst den ERES-PPA innerhalb der Grenzen des Rechenzentrums, der nicht für mehr als ein Rechenzentrum gezählt werden oder aus Strombezugsverträgen oder erneuerbaren Energien vor Ort stammen kann.
q)
Der Gesamtverbrauch an erneuerbaren Energien aus Strombezugsverträgen (ERES-PPA in kWh) wird als die Energiemenge aus Strombezugsverträgen des meldenden Rechenzentrums bestimmt. Das Rechenzentrum misst den ERES-PPA innerhalb der Grenzen des Rechenzentrums, wobei dieser Energieverbrauch nur für ein Rechenzentrum gezählt werden kann.

Herkunftsnachweise, die aufgrund solcher Strombezugsverträge erstellt werden, müssen sich im Besitz des meldenden Rechenzentrums befinden und von diesem eingezogen werden, damit sie in den ERES-PPA aufgenommen werden können. Andernfalls wird die betreffende Energiemenge von dem gemessenen ERES-PPA abgezogen.

r)
Der Gesamtverbrauch an erneuerbaren Energien aus erneuerbaren Energien vor Ort (ERES-OS in kWh) wird als die Energie gemessen, die aus erneuerbaren Energiequellen vor Ort innerhalb der Grenzen des Rechenzentrums erzeugt wird. Siehe Abbildung 2.

Herkunftsnachweise, die aufgrund dieser erneuerbaren Energiequellen vor Ort erstellt werden, müssen sich im Besitz des meldenden Rechenzentrums befinden und von diesem eingezogen werden, damit sie in den ERES-OS aufgenommen werden können. Andernfalls wird die betreffende Energiemenge von dem gemessenen ERES-OS abgezogen.

2.
IKT-Kapazitätsindikatoren

Die IKT-Kapazität wird für Server und Datenspeicherprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission(4) gemessen. IKT-Kapazitätsindikatoren werden für die jeweiligen am Ort befindlichen Geräte zum 31. Dezember des Berichtsjahres gemeldet.
a)
Die IKT-Kapazität für Server (CSERV) ist die Summe der Leistungen des Servers im SERT-Aktivzustand oder eines vergleichbaren Werts für alle Server. Die IKT-Kapazität des Servers ist die Bewertung der Leistung im Aktivzustand, die in den Herstellerinformationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission angegeben ist. Der Wert für die Leistung im Aktivzustand für den konfigurierten Server oder die Gruppe von Servern in einem Rechnerraum des Rechenzentrums wird entweder aus dem angegebenen Wert für die Leistung im Aktivzustand für eine Konfiguration gemäß der Verordnung (EU) 2019/424 interpoliert oder von einem Serverhersteller bereitgestellt; alternativ kann sie auch einer Wertetabelle für aus einem großen SERT-Datensatz erstellte CPU-Teilenummern entnommen bzw., sofern eine anerkannte Berechnungsmethode vorhanden ist, anhand eines großen Datensatzes mit Messwerten geschätzt werden. Gibt es keine anerkannte Berechnungsmethode, so ist die Leistung der angegebenen Konfiguration zu verwenden, die dem konfigurierten Server am ehesten entspricht. Wird ein Server aufgerüstet, so ist seine neue Kapazität neu zu berechnen, sofern es eine anerkannte Methode zur Schätzung der Leistung des Servers im SERT-Aktivzustand gibt.

Die IKT-Kapazitäten für Server sind zumindest für alle neuen Server zu melden, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Delegierten Verordnung im meldenden Rechenzentrum installiert wurden. Die Betreiber der Rechenzentren schätzen den prozentualen Anteil der Rechnerraumfläche des Rechenzentrums, die der gemeldete Indikator abdeckt, und geben diesen Wert an.

Die Betreiber von Co-Location-Rechenzentren können CSERV berechnen, indem sie den Wert extrapolieren, der mindestens 90 % des Leistungsbedarfs für die installierte Informationstechnologie aller neuen, im meldenden Rechenzentrum installierten Server im Sinne des vorstehenden Unterabsatzes entspricht.

b)
Die IKT-Kapazität für Speichergeräte (CSTOR in Petabyte) ist die Speicherkapazität, d. h. die Summe der Rohkapazität (adressierbaren Kapazität) aller SSD- und HDD-Speicherkomponenten, die gemäß den Angaben des betreffenden Herstellers in allen Speichergeräten installiert sind.

Die IKT-Kapazitäten für Speichergeräte sind zumindest für alle neuen Komponenten zu melden, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Delegierten Verordnung im meldenden Rechenzentrum installiert wurden. Die Betreiber der Rechenzentren schätzen den prozentualen Anteil der Rechnerraumfläche des Rechenzentrums, die der gemeldete Indikator abdeckt, und geben diesen Wert an.

Die Betreiber von Co-Location-Rechenzentren können CSTOR berechnen, indem sie den Wert extrapolieren, der mindestens 90 % des Leistungsbedarfs für die installierte Informationstechnologie aller neuen, im meldenden Rechenzentrum installierten Speichergeräte im Sinne des vorstehenden Unterabsatzes entspricht.

3.
Indikatoren zum Datenverkehr

Die Betreiber von Rechenzentren können die Überwachung und Messung dieser Indikatoren auf alle hinreichend zuverlässigen Quellen oder Kombinationen von verfügbaren Datenquellen stützen, einschließlich der direkt vom Betreiber gemessenen Daten, der von Kunden des Rechenzentrums gemeldeten Daten oder der von Telekommunikationsbetreibern und Diensteanbietern bereitgestellten Daten.
a)
Die Bandbreite des eingehenden Verkehrs (BIN in Gigabyte pro Sekunde) wird als die insgesamt bereitgestellte Bandbreite für den eingehenden Verkehr in den Rechnerraum des Rechenzentrums gemessen, für die gesamte Konnektivitätskapazität aggregiert und über das Jahr gemittelt.
b)
Die Bandbreite des ausgehenden Verkehrs (BOUT in Gigabyte pro Sekunde) wird als die insgesamt bereitgestellte Bandbreite für den ausgehenden Verkehr aus dem Rechnerraum des Rechenzentrums gemessen, für die gesamte Konnektivitätskapazität aggregiert und über das Jahr gemittelt.
c)
Der eingehende Datenverkehr (TIN in Exabyte) wird unabhängig von der Anzahl der Verbindungen des Rechenzentrums als die im Laufe des Berichtsjahrs aggregierten gesamten eingehenden Daten in den Rechnerraum des Rechenzentrums gemessen.
d)
Der ausgehende Datenverkehr (TOUT in Exabyte) wird unabhängig von der Anzahl der Verbindungen des Rechenzentrums als die im Laufe des Berichtsjahrs aggregierten gesamten ausgehenden Daten aus dem Rechnerraum des Rechenzentrums gemessen.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 195, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/517/oj).

(2)

https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Heating_and_cooling_degree_days_-_statistics.

(3)

Beispielsweise der Copernicus-Klimadatenspeicher: https://cds.climate.copernicus.eu/cdsapp#!/software/app-heating-cooling-degree-days?tab=app.

(4)

Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission (ABl. L 74 vom 18.3.2019, S. 46, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/424/oj).

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