Artikel 44 VO (EU) 2024/1366

Regionale oder überregionale Cybersicherheitsübungen

(1) Bis zum 31 Dezember 2029 und danach alle drei Jahre organisiert ENTSO-E in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO in jeder Netzbetriebsregion eine regionale Cybersicherheitsübung. An der regionalen Cybersicherheitsübung nehmen die Einrichtungen mit kritischen Auswirkungen teil. ENTSO-E kann in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO innerhalb desselben Zeitrahmens anstelle einer regionalen Cybersicherheitsübung eine überregionale Cybersicherheitsübung in mehr als einer Netzbetriebsregion organisieren. Bei der Übung sollten andere vorhandene Risikobewertungen und Szenarien für die Cybersicherheit, die auf Unionsebene entwickelt wurden, berücksichtigt werden.

(2) Die ENISA unterstützt ENTSO-E und die EU-VNBO bei der Vorbereitung und Organisation der Cybersicherheitsübung auf regionaler oder überregionaler Ebene.

(3) ENTSO-E unterrichtet in Abstimmung mit der EU-VNBO die Einrichtungen mit kritischen Auswirkungen, die an der regionalen oder überregionalen Cybersicherheitsübung teilnehmen müssen, sechs Monate vor der Übung.

(4) Der Organisator einer regelmäßigen Cybersicherheitsübung auf Unionsebene gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/881 oder einer obligatorischen Cybersicherheitsübung in Bezug auf den Elektrizitätssektor innerhalb desselben geografischen Perimeters kann ENTSO-E und die EU-VNBO zur Teilnahme einladen. In diesen Fällen gilt die Verpflichtung nach Absatz 1 nicht, sofern alle Einrichtungen mit kritischen Auswirkungen in der Netzbetriebsregion an derselben Übung teilnehmen.

(5) Nehmen ENTSO-E und die EU-VNBO an einer Cybersicherheitsübung gemäß Absatz 4 teil, so können sie die in Absatz 1 genannte regionale oder überregionale Cybersicherheitsübung um ein Jahr verschieben.

(6) Bis zum 31 Dezember 2027 und danach alle drei Jahre stellt ENTSO-E in Abstimmung mit der EU-VNBO ein Muster für die Durchführung der regionalen und überregionalen Cybersicherheitsübungen bereit. Das Muster muss den Ergebnissen der jüngsten Bewertung des Cybersicherheitsrisikos auf regionaler Ebene Rechnung tragen und zentrale Leistungskriterien enthalten. In Bezug auf die Organisation und Durchführung der regionalen und überregionalen Cybersicherheitsübungen konsultiert ENTSO-E die Kommission und kann den Rat der ACER, der ENISA und der Gemeinsamen Forschungsstelle einholen.

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