Artikel 1 VO (EU) 2024/1435

Mit dieser Verordnung wird die Vorlage für eine Rückrufanzeige gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/988 festgelegt.

Die Vorlage ist im Anhang enthalten.

Die Kommission wird diese Vorlage auf ihrer Website veröffentlichen.

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