Artikel 1 VO (EU) 2024/1435
Mit dieser Verordnung wird die Vorlage für eine Rückrufanzeige gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/988 festgelegt.
Die Vorlage ist im Anhang enthalten.
Die Kommission wird diese Vorlage auf ihrer Website veröffentlichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.